Mitglied inaktiv
Wenn ich ausziehe und ich vor ein paar Monaten erst gestrichen habe(nicht in weiß, sondern in einem leichtem Terracotta, flieder und hellgrün in den KiZi), darf der dann sagen ich MUSS es weiß streichen? Wenn ich es nicht weiß streiche und die hier streichen lassen von einer Firma, muss ich dann die Kosten tragen? Kann mir da wer helfen? Der Meiterbund sagte nur, ich muss es nicht weiß streichen, dass zu verlangen sei nicht zulässig und wir haben ja erst innerhalb der letzten zwei Monate gestrichen... Aber wie gesagt, die werden dann wohl eine Firma beauftragen.
war da nicht vor ein paar Monaten erst das urteil, das man die Wände NICHT weiß streichen muss, wenn sie erst vor kurzem gestrichen wurden?
http://www.focus.de/immobilien/mieten/urteil-mieter-muss-wohnung-nicht-weiss-uebergeben_aid_593615.html Urteil kannst du Dir jetzt ja selbst raus fischen ;-)
was steht denn im Mietvertrag ?
du musst nicht weiss streichen und wenn die ne Firma beauftragen musst du diese auch nicht zahlen!!
nichts konkretes. "Die Mieträume müssen in dem Zustand zurückgegben werden, in dem sie sich befinden würde, wenn der Mieter die oben angebenen Fristen eingehalten hat(also diese Küchen und Bäder alle drei Jahre renovieren, Wohn- und Schlafräume alle fünf jJahre). Holzteile sind in den Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war."
Tja, Urteil ist von 2011 (siehe oben).
...wenn ich der vermieter wäre, würde mich dass wahnsinnig ärgern, denn es gibt genug leute ohne phantasie, die sich die räume dann nicht anders vorstellen können--denen gefällts dann nicht und streichen wollen sie auch nicht alles und dann kann er nicht weitervermieten... die mieter meiner eltern hatten dunkelbraun, dunkelrot und dunkelblau---es sah furchtbar aus und sie mussten (das war zum glück noch vor diesem urteil) 4 x überstreichen, bis das wirklich deckte
"Der Vermieter überlässt dem Mieter soweit vorhandene Einrichtungsgegenstände wie Küchenmöbel, Elektrogeräte, Teppichboden nur zur Nutzung. Diese Gegenstände sind nicht mitvermietet. Reparaturen und Pflege sind Sache des Mieters. Neuanschaffungen sind ebenfalls Sache des Mieters und bleiben in dessen Besitz"
Als wir hier einzogen, stand nur ein alter, baufälliger Spülenschrank hier drin und ein versiffter Herd. Wir haben jetzt eine Einbauküche hier drin, die ich auch mitnehmen will. Den Herden haben wir unten im Keller, den Spülenschrank jedoch nicht mehr. Der fiel auseinander, als wir in anfassten. Muss ich einen neuen kaufen?
Ich fühl mich voll doof, aber so oft bin ich noch nicht umgezogen
Hier wird die ein oder andere Stell evtl. nochmal übergestrichen werden müssen(eine Stelle deckte nicht richtig), aber dann ist ja gut. Die Türzargen können sie gerne in dem grau wiederbekommen ^^ Ausser, sie bevorzugen eine hellere Farbe *g*
Danke euch!
Bei den wirklich kräftigen Farben wie du sie beschreibst, kann ich das verstehen. Und hätte ICH diese Farben gewählt, wäre ich durchaus bereit, diese überzustreichen. ABER der Vermieter will hier selbst renovieren(Aufwändige Renovierungsarbeiten") und das kann er dann auch. Er möchte ja auch, dass wir einen Monat früher ausziehen deswegen.