Teufel89
muss ich den Kindsvater theoretisch IMMER rein lassen, wenn dieser das meint, also auch wenn er nicht vorher anruft? (geht nicht um mich)
Man muß die Tür nie aufmachen, egal wer davor steht (zumindest fast) Ich würde nur über die Konsequenzen nachdenken, die daraus entstehen können, in so einem Fall wäre es nicht gut für die Bindung zwischen Kind und KV...
dem KV ist die Bindung völlig egal. der kommt nur wenn ihm langweilig ist, mal 10 minuten Kind kuscheln und wieder gehen. Meine Freundin sieht aber nicht ein, jedesmal wenn ihm langweilig ist alle Pläne über den haufen zu werfen. deswegen wollte ich wissen, ob er da irgendwie Konsequenzen vor gericht erwirken kann oder sowas.
ansonsten miteinander reden.hilft immer am besten
kommt drauf an, wie das ungangsrecht geregelt ist.
In deine Wohnung? Nein!!
nur, wenn ihm mal langweilig ist....
na dann?! Was will er denn dann bei dir?
er ein guter papa sein könnte. ich wollt ja nur mal wissen, nich das hier ein schreiben vom gericht auftaucht, wenn sie ihn nicht reinlassen sollte.
wie alt ist das kind denn? in deine whg musst du ihn nicht lassen!!
für die maus ist mein mann schon mehr papa als ihr echter....
Dein Mann? Na toll, das hilft gut,das der Vater und das Kind zusammenfinden. Sie soll ihm das Kind an der Tür übergeben und dann kann er mit ihm spazieren gehen oder so.
ja gut,trotzdem ist dein ex der leibliche vater!! würde ihm das kind nie vorenthalten,aber soll es mit dir absprechen und die kleine dann abholen und wieder bringen!
ich bin ja mit meinem mann zusammen und er hat nur unseren sohn., aber die kleine maus sieht meine mann inzwischen als ihren papa an. (fast)
hä?
KEIN anderer Mann sollte sich aufspielen als Möchtegern-Papa eines Kindes. Einfach mal raushalten und andere machen lassen... dann ist auch der echte Papa nicht immer der Arsch, wenn er auch Papa sein darf.
Sein Kind sehen darf er aber ein Recht auf Zutritt in die Wohnung hat er nicht. Mein ExEx hat nie einen Meter meine Wohnung betreten dürfen... seine Kinder sehen, abholen usw. konnte er. Vorher bescheid geben sollte im Zeitalter des Telefons selbstverständlich sein.
sonst ist es deine wohnung! an umgangsregelungen sollte man sich dann halten, wenn es anders nicht möglich ist
nein, für sowas gibt es die regelung des umgangs über das JA. mein ex hat meine wohnungen nie betreten.
Die letzten 10 Beiträge
- Kommen da demnächst Zähne?
- Schlaflabor mit 5 jährigen
- Verweigerung der Flasche
- Lebensmittel im Internet bestellen
- Rechtfertigen für längere Elternzeit
- Wie zieht ihr eure Kids nachts an
- Hinsetzen nachts im Bett 9 monate alt
- Seit Geburt Ängste - geht es euch auch so?
- Schlechte Esser und wenig Gewicht
- Babyone Geschenkgutschein