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Frage zu Elternzeit & Arbeit

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Frage zu Elternzeit & Arbeit

Macana

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Hallo zusammen, ihr könnt mir sicherlich bei einer Frage zur Elternzeit und Arbeiten weiterhelfen. Wenn ich während der Elternzeit (nach den ersten 12 Monaten) einen Minijob annehmen möchte oder in einem anderen Betrieb Teilzeit arbeiten möchte, muss mein Arbeitgeber das genehmigen? Ich habe grundsätzlich geplant bald wieder in meiner Firma einzusteigen, aber bis dahin würde ich gerne schonmal etwas Geld verdienen, einfach mit irgendeinem Job bei mir um die Ecke. Mein Arbeitgeber hätte bestimmt auch nix dagegen, will aber vorbereitet sein. Danke für Eure Hilfe!


Atombiene

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Antwort auf Beitrag von Macana

Du brauchst eine Genehmigung von deinem Arbeitgeber, ja.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Atombiene

ja. dein AG muss alles VORHER genehmigen. also nicht vertrag unterschreiben und dann fragen. vorher. alles was in der elternzeit läuft.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Macana

Ja, wenn du woanders arbeiten willst innerhalb der EZ, brauchst du das OK des AG. Ob Minijob oder TZ ist dabei egal. Mehr wie 30 Std die Woche darfst du nicht arbeiten. Frag ihn also einfach. Wenn dein EG durch ist, darfst du auch ohne Grenze nach oben hin dazu verdienen.


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von Macana

Wieso machst du denn den Minijob nicht bei deinem AG? Wo ist der Vorteil? Im Rahmen der EZ hast du doch Anrecht auf Teilzeit ab einer gewissen Größe des Betriebs.


Macana

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Danke für Eure Antworten. Dann weiß ich Bescheid. Der Vorteil liegt für mich darin, dass ich erstmal etwas in der Nähe zu meinem Wohnort suche, da wir noch keinen Kita Plaz haben und ich die Großeltern nicht überlasten will. Mehr als 20 Std möchte ich daher erstmal nicht und dafür lohnen sich insgesamt 2,5 Std Pendelzeit nicht.


Philo

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Antwort auf Beitrag von Macana

bei mir im Vertrag steht, dass JEDE Nebentätigkeit, auch während einer Beurlaubung, genehmigungspflichtig ist. Mein AG hat bislang jede Nebentätigkeit (auch während der Elternzeit) genehmigt. LG, Philo