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Frage zu einer Rechtslage......

Frage zu einer Rechtslage......

Morle 79

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Wenn Person B sich trennen und somit aus der gemeinsamen Wohnung, die zwar über beide läuft, die aber nur Person B bezahlt, ausziehen will, Person A aber nicht.... was passiert dann....? Hat Person B solange schlechte Karten, solange es nicht gewährleistet ist, dass die Wohnung durch Person A oder Ämter weiterhin bezahlt wird....? Um es anders auszudrücken: Ein Mann möchte die Trennung und aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, die zwar beide unterschrieben haben, jedoch die Miete über sein Konto abgebucht wird, sprich, er ist Hauptmieter..... die Frau möchte aber vorerst in der Wohnung bleiben.... Mann meint jetzt, er käme dann nicht einfach so aus dem Mietvertrag raus.....?!? Is da was dran....?


Zero

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Mit dem vrmieter sprechen, ob der Mann ausgetragen werden kann und der Mietvertrag auf die Frau umgeschrieben wird - da sie die Miete ab dem Zeitpunkt übernimmt.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Nur weil er die Miete bezahlt ist er nicht der Hauptmieter. Haben beide den Mietvertrag unterschrieben sind sie gleichberechtigt. Dringend mit dem Vermieter sprechen und bitten den Vertrag nur auf die Frau laufen zu lassen.Und hoffen das er einverstanden ist. LG


Morle 79

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

Au.... hätt nich gedacht, dass das tatsächlich nich so einfach is..... *staun* dank euch.....


Zero

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Bei mir und meinem Exmann war es so einfach.


Susi0103

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Wenn beide unterschrieben haben, sind beide Hauptmieter und beide im Falle von Mietrückstand haftbar. Zieht er aus und sie zahlt die Miete nicht, ist er (mit) verantwortlich. Einen Mietvertrag können nur beide Hauptmieter zusammen kündigen, Austragen lassen ist Sache des VM. Ist die Frau nicht "flüssig" genug für den VM, kann er mWn die alleinige ÜÜbernahme des Mietvertrags auch verweigern.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Wenn beide im Vertrag stehen haften beide... zieht B aus und A zahlt nicht haftet auch B. Der Mietvertrag muss umgeschrieben werden, dass nur noch A darin steht aber om der Vermieter das mit macht (er will ja sein Geld) das ist eine andere Sache.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Wenn nicht beide zusammen kündigen, sind beide weiterhin in der Zahlungspflicht.