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Frage wg Vermieter

Frage wg Vermieter

Joni76

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Kann ein Vermieter bestimmen, welche Farben man in seinem Haus verwendet? Also beim Einzug/während man drin wohnt (Wände farbig streichen). Beim Auszug kenn ich das so, dass halt im MV steht, dass die Wände mit der Farbe von Firma XY gestrichen werden müssen. Aber während man drin wohnt? Geht um einen Preisunterschied von ca. 100€


mcmdl

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Antwort auf Beitrag von Joni76

nein das darf der vemieter nicht, und wenn du all deine wände schwarz machst hat das der vermieter nicht zu interessieren . ABER bevor ihr die wohnung beim auszug wieder abgibt muss sie weisse wände wieder haben....


Fru

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Antwort auf Beitrag von mcmdl

nein, Du kannst streichen womit Du willst


mf4

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Antwort auf Beitrag von Joni76

Das wäre ja noch schöner...


Fröschli

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Antwort auf Beitrag von Joni76

Bei einem Preisunterschied von 100€ verstehe ich deine Frage eher so: Der Vermieter streicht reinweiß, ich hätte gerne Farbe, das würde 100€ mehr kosten. Darf er sagen, das will er nicht? Ansonsten verstehe ich die 100€ nicht. Oder sollst für farbige Wände mehr Miete zahlen?


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Joni76

Nee....das geht den Nichts an und da hat er auch nichts mitzureden!


Caiss

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Antwort auf Beitrag von Joni76

nein darf er nicht, allerdings kann er darauf bestehen das du beim Auszug die Wohnung in der Ursprungsfarbe streichst


.mms.

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Antwort auf Beitrag von Caiss

ich habe das posting so verstanden als ob es um die "marke" der farbe geht


Caiss

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Antwort auf Beitrag von .mms.

so wie ich es verstehe redet sie von beiden Sachen, Farbe während des Einzuges wenn man dort wohnt und beim Auszug Farbe XY ...


Fru

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Antwort auf Beitrag von Caiss

das sie den Hersteller meint..Ist ja nen Unterschied ob ich ne Markenfarbe verwende, wo der Eimer schnell mal über 100 Euro kostet oder ob ich bei Aldi ne billige kaufe..


Caiss

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Antwort auf Beitrag von Fru

aber selbst das kann der Vermieter nicht verlangen, ebenso das er sagt das es vom Profi gemacht wird http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/bundesgerichtshof-vermieter-duerfen-keine-bestimmte-wandfarbe-vorschreiben-1510596.html


Hannehoch6

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Antwort auf Beitrag von Joni76

wenn das so im Mietvertrag mit euch vereinbart wurde, müsst ihr darauf Rücksicht nehmen. Den Farbton kann er euch aber nicht vorschreiben, müsst nur bei Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.


Joni76

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Antwort auf Beitrag von Hannehoch6

Irgendwie es wohl verwirrend Also ich ziehe um und das Haus ist komplett weiß mit Farbe von der Firma XY. Im MV steht, dass ich beim Auszug auch wieder alles weiß streichen muss mit Farbe der Firma XY. Aber jetzt denkt der Vermieter wohl irgendwie, dass ich auch Farbe der Firma XY nehme, wenn ich die Wände bunt streiche. Aber das werde ich nicht machen, weil die Farbe ca. 100€ teuer ist als eine normale vom Baumarkt. Also hat er ein Mitspracherecht, welche Farbe ich verwende, während ich dort wohne?