Elternforum Rund ums Baby

frage wegen sorgerecht und umzug!!

frage wegen sorgerecht und umzug!!

mädelsmama09_11

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hallo zusammen, also ich hab mal ne frage: wie ist das wenn eine frau umziehen will, mit ihrem neuen lebensgefährten und ihrem kind von aus einer früheren beziehung!! meine freundin hat eine 3 jährige tochter und will jetzt von der oberpfalz nach niederbayern ziehen! der vater der 3 jährigen hat das halbe sorgerecht genauso wie meine freundin!! wie ist das kann er es ihr verbieten das sie mit der kleinen umzieht??? wenn ja wo muss sie sich hinwenden das sie doch umziehen darf! sie würde sich auch drum kümmern, das der kindsvater seine tochter alle 2 wochen sehen kann, also würde sie die kleine mit dem auto runterfahren!! lg


Anny

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Antwort auf Beitrag von mädelsmama09_11

Ich kenn mich da nicht so wirklich mit aus, aber ich habe hier schon ein paar Mal gelesen, dass bei geteiltem Sorgerecht der Vater zustimmen muss. Sie kann sich beim Jugendamt informieren. lg. Anny


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von Anny

er muss zustimmen


taram

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Antwort auf Beitrag von Anny

50 km sind gestattet ohne Zustimmung des Vaters - habe aber auch schon von 20km gehört,dass der Vater nicht zustimmte und genehmigt wurde vom Gericht, da war aber die Bindung sehr stark zum Vater. Und sag deiner Freundin, jedes 2.Wochenende etliche Km zu fahren, ist nicht lustig


mädelsmama09_11

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Antwort auf Beitrag von taram

ja das jede 2 wochen etliche kilometer zu fahren nicht lustig ist, denkt sie sich schon, aber die bindung zum vater ist jetzt nicht die beste, vorallem hat der vater seit sie sich getrennt haben, die ganze zeit ein auf hin und her gemacht, er nimmt sozusagen die kleine wann er das will und für richtig hält!!


Princess01

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Antwort auf Beitrag von mädelsmama09_11

Am besten ein formloses Schreiben aufsetzten welches er unterschreibt! Zur Not das JA hinzuziehen! Zustimmen muss er, er könnte sie sonst anzeigen(auch wenn dies die wenigsten tun)!


muddelkuddel

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Antwort auf Beitrag von Princess01

auch ohne sorgerecht muss der vater zustimmen.. das umgangsrecht des vaters muss gewährleistet sein und ist einklagbar LG