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Frage wegen Elternjahr und Verlängerung

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Frage wegen Elternjahr und Verlängerung

Josylany

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Hallo :) Ich habe 3 Kinder, 8 Jahre, 2 1/2 und 17 Monate. Seit 5 Monaten habe ich wieder Arbeit. Vorher war ich im Erziehungsjahr mit meiner zweiten. Nun habe ich seit April eben einen neuen Arbeitgeber, allerdings ist es so, das ich es quasi Alleinerziehend nicht schaffe, im Hotelgewerbe mit Schichtarbeit! Warum ich dort uberhaupt erst angefangen habe? Mein Freund wurde erst Ende Mai verpflichtet und haben erst Anfang Mai überhaupt Bescheid bekommen das er zu den Bundeswehr Tests kommen kann! Er ist dann 380km weg und eine Versetzung in näher Zukunft wird nicht möglich sein. Kann ich in Elternzeit zurück kehren? Aufhebungsvertrag machen ohne eine sperre zu bekommen?? Ich möchte nicht das meine Kinder über Nacht in einer fremdbetreuung sind (Oma und Opa sind zu alt und zeigen wenig Interesse!) außerdem ist es auch wahnsinnig belastend wenn ich ganz allein da stehe und Freund nur am we da ist. Die beiden kleinsten stecken grad mitten in der trotzphase und müssen sich beide an die neuen Kita Gruppen gewöhnen meine große Tochter geht in die dritte klasse. Weiß jemand Rat??? Ich finde es schon schlimm wenn ich die 10stunden Betreuungszeit ausreize durch meine Arbeit und sie dennoch selten abholen kann... Ich hab's mir ehrlich gesagt etwas anders vorgestellt da abgemacht waren keine Überstunden... Blauäugig wie man eben ist! Lieben dank


keks79

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Antwort auf Beitrag von Josylany

Ja, Du hast Anspruch auf Elternzeit für Deine Zweite, wenn Du das 3. Jahr übertragen hast und für das Kleine ja auch noch. Aber Geld bekommst Du vom AG in der Zeit natürlich nicht... Wolltest Du das wissen?


Josylany

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Antwort auf Beitrag von keks79

Das eriehungsgeld ist mir eigentlich egal ich denke da eher an meine Nerven und die meiner Kinder. Mich interessiert bei einem aufhebungsvertrag eigentlich, ob die mir vom Arbeitsamt irgendeine Sperrfrist aufdrücken könnten oder ich gerechtfertigte Gründe zum beendigen des Arbeitsverhältnis habe? Denn auf eine Elternteil wird sich mein ag sicherlich nicht einlassen.