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Frage...Nach Elternzeit...Kündigung durch AG ??

Frage...Nach Elternzeit...Kündigung durch AG ??

Keks10

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wie ist das, wann kann der AG nach der Elternzeit kündigen..?


Fru

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Antwort auf Beitrag von Keks10

nach drei Monaten


Keks10

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Antwort auf Beitrag von Fru

und wenn man die Spätdienste nicht mehr arbeiten kann, da keine Betreuung für die kinder vorhanden ist...?


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Antwort auf Beitrag von Keks10

Ich denke mal das kann als Arbeitsverweigerung gewertet werden, im Extremfall. Ist bei mir auch grad ein Problem. Nicht bei Spätdienst, aber Früh.


Keks10

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wäre es bei mir nicht, da ich AE bin u. habe keinen, der auf ein 3j. kind aupasst, kann ich ja schließlich nicht alleine lassen.....lg


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Antwort auf Beitrag von Keks10

Die kommen dann mit der Begründung "Tagesmutter" daher. Also wie gesagt, im Extremfall bist du dann schneller weg als du gucken kannst. Die haben bei sowas leichtes Spiel, die Arbeitgeber.


maddia

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Hallo, im Idealfall macht man einen Aufhebungsvertrag, aber natürlich nur, wenn beide Seiten dies auch wollen. Ansonsten muss man natürlich dem Arbeitgeber wie gewohnt zur Verfügung stehen.


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Das ist dein Problem... Kannst Du nicht, musst Du kündigen.


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Aber das ist nicht das Problem deines Arbeitgebers!


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Antwort auf Beitrag von maddia

Jupp, das ist es ja. Dann kann er einen wegen nichteinhalten etc kündigen. Bei mir ist es so, das ich durch den Umzug nicht mehr um 6 Uhr anfangen kann, weil der KiGa erst um 7:30 aufmacht und mein Freund schon um 6:30Uhr arbeiten ist. Ich arbeite 30km weiter weg. Bin auch mal gespannt wie es weitergeht, deswegen such ich mir schon was Neues.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Sei denn der Arbeitgeber ist kulant und familienfreundlich...so das man Schichten umplanen kann.....sowas soll es ja geben....


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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ja genau darauf kann man sich aber leider nicht verlassen.


Kater Keks

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Weiß ich....leider.....


Charly80

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Nach meiner elternzeit konnte ich meine alte Stelle nicht wieder aufnehmen (Vollzeit), somit haben wir einen Aufhebungsvertrag gemacht. Scheisse sowas....


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ja, soll es so geben. Be Keks hört es sich nur gerade so an, als wäre es das Problem des AG das sie keine Betreuung hat und er müsste Rücksicht darauf nehmen. Muss er nicht. Er kann sie einplanen wie er will. Kann sie nicht, ist das ihr Problem.


safrarja

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Der Arbeitgeber kann Dir ganz normal innerhalb der Kündigungsfrist kündigen - meist 4 Wochen zum Monatsende . Mußt Du mal in Deinen Arbeitsvertrag gucken lg


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Antwort auf Beitrag von Charly80

Wie ist das denn dann, bekommt man dann Arbeitslosengeld? Weil wenn man selber kündigt und nix neues hat bekommt man doch keins für 3 Monate oder...? Wie ist das bei nem Aufhebungsvertrag?


Charly80

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Antwort auf Beitrag von safrarja

Also du meldest dich spätestens 3 Monate vor dem eigentlichen Wiederantritt bei deinem Chef. Dann besprecht ihr, ob es passt oder nicht. Wenn nicht, kann der Chef dir sofort kündigen mit einer Frist von 4 Wochen, ihr müsst nicht bis zum eigentlichen Wiederarbeiten warten. Also zB wenn du jetzt schon weißt, du kannst im Juni nicht wieder arbeiten, dann könnt ihr den Aufhebungsvertrag jetzt schon machen für in 4 Wochen. Dann bekommst du auch sofort Arbeitslosengeld. Ich hoffe, es war verständlich??


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Antwort auf Beitrag von Charly80

Aha, alles klar ^^ Aber sowas geht nur für direkt nach der Elternzeit? Ich weiß nicht ob mein Arbeitgeber mich kündigen wird/will, jedoch weiß ich das es ihm überhaupt nicht passt, dass ich keine Frühschicht mehr machen kann.


Charly80

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Nein das geht immer.


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Antwort auf Beitrag von Charly80

Danke dir!


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Ja, das ist echt traurig! Aber Dir steht der Arbeitsplatz nur in dem Rahmen wie VOR dem Erziehungsurlaub zu! D. h. bei einer Vollzeitstelle musst Du auch wieder Vollzeit beginnen. Gott-sei-Dank habe ich diesbezüglich einen super Arbeitgeber, der die Mütter hier vollkommen unterstützt.