Mitglied inaktiv
sie hats gsr mit ihrem jetzt ex will 300km? weiter weg ziehen zu ihrem neuen freund und tochter mitnehmen ex sagt nein wie stehen die chancen dass sie die kleine doch mitnehmen darf? kann der ex sie zwingen da zu bleiben in einem gewissen umkreis?
für solche fragen gibt es zuständige ämter. warum stellt man solche fragen in einem babyforum?
eine Antwort weiß ?! :-)
Weil so ein Froum dazu da ist? Und es hier genug Mütter gibt, die sich mit diesem Thema schon auseinander setzen mussten!
Stellst Du mal bitte Dein Postfach an ?
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ist an
also ich sehe da kein Postfach von Dir.
eifersüchtig? ![]()
ist aber aktiviert
Komisch bei mir hier steht nichts. Versuche es morgen nocheinmal. Schönen Abend.
Hab ich gerade Aktuell in einem Fall von ner Bekannten erfahren, er kann sogar verbieten dass sie aus dem Kindergarten/Schulgebiet raus zieht, wenn der Vater nicht möchte das die Tochter Kindergarten oder Schule wechsel muss.
sie kann wegziehen, das kind nicht, wenn er es nicht will.
also is sie gezwungen im umkreis von 50km wohnen zu bleiben oder wie viele km das sind? sie is noch nich schulpflichtig die kleine @ich weil,wie du siehst, wenn du auf die uhr guckst, kein amt mehr auf hat und sie morgen früh erst fachm. rat holen kann und es sich grade anbot,hier zu fragen.
was der Vater dazu sagt. Geht das Kind in die Schule? Dann kann es sein dass sie sogar nur im Schulgebiet umziehen darf, das sind dann nur ein paar Kilometer, also so, dass das Kind die Schule noch gut erreichen kann (oder eben der Kindergarten nicht gewechselt werden muss)
wenn sie das alleinige sorgerecht hat, glaube schon das sie wegziehen kann, ich muß meinen ex auc, was ich mit meiner tochter mache
auch wenn man das alleinige sorgerecht hat darf man nicht einfach so weiter weg ziehen.
Auch ohne das GSR kann die Mutter nicht einfach dahin umziehen wo sie will bzw sie schon aber ohne das Kind!
Kommt auf die Gesamtsituation an. Normal kann sie nichts gegen den Willen des EX, jedenfalls nicht MIT Kind. Unter gewissen Bedingungen könnte es ggf. Sinn machen, den Wegzug vor Gericht zu erstreiten. Ich rate zu einer anwaltlichen Beratung beim Familienrechtler. Beispiel: Sie hat eine langjährige Beziehung zum neuen Freund, der aus beruflichen Gründen nicht umziehen kann und/oder sie hat (nur oder besonders dort) Jobchancen/besseren Verdienst --- dann könnte das ggf. durchgehen. Aber sowas ist immer eine Einzelfalleinscheidung. LG S