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Frage / Fotogeschäft

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Frage / Fotogeschäft

aum

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Darf ein Fotogeschäft ein kleines Portrait-Foto, welches meine Freundin nur für sich gemacht hat einfach gross ziehen und ins Schaufenster stellen? Wir waren gerade beide geschockt, als wir am Fenster vorbei liefen. Wir haben den Verkäufer zur Rede gestellt und er meinte nur lapidar, er dachte sie hätte nix dagegen....er hat es jetzt raus genommen.... OHNE Entschuldigung..... Sie ist immer noch "fertig" über diese Frechheit... Fühlt ihre Privatsphäre missachtet. Dorfgeschwätz wollte sie nicht....


pulsiva

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Antwort auf Beitrag von aum

fragen hätter er wenigstens sollen. ich glaube nicht das er das so einfach ins fenster stellen darf.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

Nein, darf er nicht, muss man bei uns unterschreiben für.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von aum

Moralisch ist das nicht okay und rechtlich wahrscheinlich auch nicht, immerhin gibt es ein Recht am eigenen Bild. Der Fotoladen wäre für mich dann gestorben. Ich wurde immer gefragt und habe es immer verneint


Rubbelchen

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Antwort auf Beitrag von aum

Das darf er ohne Zustimmung nicht machen. Er hätte fragen müssen.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von aum

Nein..darf er natürlich nicht...


aum

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Antwort auf Beitrag von aum

Und was kann sie jetzt machen? Ihn anzeigen?


guinan

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Antwort auf Beitrag von aum

Ob ein Fotogeschäft das einfach darf, weiß ich nicht. Meine Fotografin des Vertrauens fragt jedes Mal, ob sie etwas ins Schaufenster, auf die Homepage und bei FB einstellen darf. Wir haben nichts dagegen! Ich vermute mal, ohne Einverständnis ist es nicht erlaubt! Dorfgeschwätz wegen eines Portrait-Foto? Mein Mann und ich waren Stadtgespräch, da wir ein etwas erotischeres Hochzeitsfoto ausstellen ließen. Später nochmal, wegen meiner erotischen Babybauch-Bilder + der Babybilder im Anne Geddes Stil.


webseid

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Antwort auf Beitrag von aum

ein fotograf darf das, es ist ja nicht ,online, sondern nur in seinem schaufenster. die bildrechte liegen beim fotografen und wenn man sich von ihm fotografieren lässt, sollte man damit klar kommen oder es eben von vorne rein ausschliessen. hallo, es ist nur ein foto? soll sie sich mal nicht wichtiger vorkommen als sie ist.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von webseid

öhmmm...ich bezahle aber den fotografen mit sicherheit NICHT dass er MEINE Fotos ausstellt, mal angenommen er fotografiert mich nackt, und wenn er die jetzt auch ausstellt habe ich dmit klarzukommen???


32+4

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Antwort auf Beitrag von webseid

er hat das urheberrecht und sie das recht am eigenen bild


32+4

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Antwort auf Beitrag von webseid

wolltest du nicht mit dem knipsen geld verdienen? dann rate ich dir dringend, dich u.a. mit dem fotorecht auseinanderzusetzen und dann mit empathie etc..


webseid

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Antwort auf Beitrag von ösitina

nackt ist doch was ganz anderes als ein lächerliches portraitfoto seht doch mal die andere seite, ihr geht zu einem fotograf weil ihr im schaufenster die bilder so toll fandet, aber selbst seit ihr nicht bereit eure bilder herzugeben. also dass finde ich schwachsinnig. ich werde das in meine AGBs setzen, dass ich alle bilder veröffentlichen darf und alle rechte bei mir liegen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von webseid

Aha und diese AGB´s erklärst Du dann allen Leute, wenn sie in Deinen Laden kommen? Oder müssen sie sich erst im Internet kundig machen? Oma Frida auch? Wenn das dein Konzept ist, dann hoffe ich, das Du keine Kunden bekommst. Das liest sich für mich gleich als Verarsche


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von webseid

...auch im Fall des Falles rechtens sind. Schließlich benötigt man für soetwas, also ein Bild zu veröffentlichen, das vorherige Einverständnis desjenigen. Du möchtest es pauschalisieren in deinen AGB's... heißt für MICH als Kunde, ich würde dich meiden, da ich nicht weiss, was du mit meinem Bild anfängst. Wo deine Grenzen sind... usw. usf. Und nein, ich geh nicht nach Schaufensterausstellungen. Ganz im Gegenteil, mich schrecken so manche Schaufenster mehr als ab.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von webseid

es ist ein unterschied ob ich davor gefragt werde oder aber er es oder in dem fall Du es einfach ausstellt... ein Fotograf der dies einfach ungefragt ausstellt und oder es in seinen AGB`S stehen hat dass er dies darf käme für mich nicht in Frage. Fotos von mir und meiner Familie sind mein Privates Ding und möchte ich nocht ausgestellt haben... das mit dem schwachsinnig finde ich absolut nicht nett, stell dir vor es gibt menschen die es nicht mögen sich in der öffentlichkeit mit fotos zu präsentieren, das sollte auch ein fotograf akzeptieren können und nicht als schwachsinnig zu betiteln


webseid

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da wird drinstehen, dass wenn sie mich kontaktieren dass sie die bedingungen akzeptieren. wenn sich jemand verarscht vorkommt, kann gerne zu jemand anderes gehen oder mit mir darüber sprechen. ich stehe noch am anfang, also brauche ich beispielbilder. ich biete meine bilder sehr günstig an und das ist eben der preis, denn die leute für günstige bilder zahlen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

dann benötigt sie einen modelvertrag, den hoffentlich vorab JEDER unterschreibt. und bitte, es heißt AGB!!!! :-)


webseid

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

meine grenzen ist mein eigenes empfinden und wenn ich mit meinen kunden spreche, dann kommen die alle super damit klar ich gebe weder name an, noch setze ich die bilder in facebook, aber ich nehme mir das recht raus, die bilder auf meiner homepage zu zeigen, sofern denn ein geeignetes dabei ist. nacktbilder egal ob von erwachsenen, oder von kindern, setze ich nicht online.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von webseid

Und das liest Du dann den Leuten auch vor, wenn sie Deinen Laden betreten, oder? Wenn Du Beispielbilder benötigst, dann mach einen Modellvertrag wie es jeder Friseur auch anbietet im AP ging es übrigens um einen etablierten Fotografen mit eigenem echten Gecshäft, der ungefragt Fotos in sein Schaufentsre stellt, und ich kann auch nicht daraus lesen, das die Fotos besonders billig waren, sondern eine reguläre Dienstleistung. Und das die undin auch nicht informiert wurde. Und das nicht okay zu finden findest Du schwachsinnig. Nein, ich glaub nicht, das ich zu Dir in den Laden wollen würde


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von webseid

Na, ich hoffe, Du besitzt das schriftliche Einverständnis, denn sich einfach irgendwo das Recht heraus zu nehmen, kann ganz böse ins Auge gehen.


webseid

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das ist die basis auf der ich momentan mein geld verdiene, natürlich wissen die kunden das.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von webseid

Sehr seriös und natürlich haben die Kunden alle ihr schriftliches Einverständnis gegeben und natürlich bist Du da auch überhaupt nicht angreifbar, wenn jemand Dich ganz massiv linken möchte...


webseid

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wir machen das alles auf tfp basis, sonst würde ich den preis erhöhen.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von webseid

Denn dein Empfinden ändert sich ggf. mit der Zeit. Seriösität ein Fremdwort?! Und es reicht, wenn man die Person erkennen kann... selbst Merkmale reichen dazu aus, sodass du eine schriftliche Einverständnis benötigst. Mündlich geht auch, lässt sich nur schwer beweisen im Falle eines Falles. http://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/167-recht-am-eigenen-bild-personenfoto Ich würde dir dinglichst raten, dich vorher genaustens zu informieren. Was du vorhast, kann sehr teuer für dich werden!


webseid

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

keine sorge, es ist alles geregelt


magicduck

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Antwort auf Beitrag von webseid

Du redest absoluten Quatsch, webseid! TfP ist IMMER ohne Bezahlung des "Fotografen"! Oben schreibst du aber, du bietest deine Bilder sehr günstig an....ja was denn nun? Ahnung hast du nicht wirklich und du begibst dich auf sehr sehr dünnes Eis, wenn du einfach so Bilder veröffentlichst OHNE Einverständniserklärung des fotografierten! Das ganze als kleinen Absatz in den AGB niederzuschreiben REICHT nicht. *kopfschüttel*


likable

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Antwort auf Beitrag von aum

ich habe eine erlaubniss unterschrieben das mein bilder im internet und im schaufenster veröffentlich werden dürfen! das habe ich auch nur für ein paar gewisse bilder gemacht! egal ob es mein belohnungshooting oder mein babybauchshooting war! soweit ich weiß dürfen die es ohne auch nicht!


Conny82

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Antwort auf Beitrag von aum

Er darf das ohne ihre Zustimmung nicht. Nach § 22 Satz 1 des KunstUrhG duerfen Abbildungen einer Person grundsaetzlich nur dann verbreitet oder zur Schau gestellt werden, wenn deren Einwilligung vorliegt.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von aum

Bei uns wollte es damals das Fotostudio mit den Kinderfotos vom Großen machen...weil die die Bilder so toll fanden. Die wollten damit auch auf ihrer Internetseite werben. Sie haben uns aber vorher gefragt und wir haben es verboten.


Zero

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Antwort auf Beitrag von aum

Sollten sie das Bild nicht entfernen, Fotos schießen und Anzeigen - es gibt immer noch das Recht auf das eigene Bild.


AIIisonCameron

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Antwort auf Beitrag von aum

Bei uns wird das auch gemacht, allerdings fragt der Fotograf vorher, ob man etwas dagegen hat. Das finde ich völlig ok. Gruß