Mitglied inaktiv
Meine Freundin hat ja Ansrpruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie eine Kinderbetreuung hat und keinen Job meine ich. Sie hat sich wohl arbeitslos gemeldet, aber kein Arbeitslosengeld beantragt, weil sie erst seit 2 Monaten wohl eine Kinderbetreuung hat, aber noch keinen Job. Nun meinte ich, sie hätte doch schon längst Arbeitslosengeld beantragen müssen, aber sie meinte, dass ihr Mann ja genug verdient hat und sie nicht den Stempel "Arbeitslosengeldbezieher" auf der Stirn haben wollte... Nun meine Frage: Gibt es eine Frist, wenn man zu spät Arbeitslosengeld beantragt, dass sie rückwirkend keines mehr bekommt? Also zum Beispiel nur für die letzten zwei Wochen und nicht für die letzten 2 Monate, die ihr aber eigentlich zustünden - ist sie zu spät dran?
Man bekommt Geld ab dem Zeitpunkt wo es beantragt wurde!
Also für rückwirkend nicht...sie hat es also verschenkt?
genau!
Manche Leute sind doch echt zu "gutmütig". :-)
Ehrt sie ja! Aber wenn ihr wirklich was zusteht, sollte sie es beantragen! Sie kümmert sich ja um einen Job,oder?
Ja, sie hat wohl ein paar Bewerbungen laufen... Ich habe zu ihr gesagt - beantragen und wenn sie das Geld nicht will, soll sie es mir geben. :-)
genau,nur nix verkommen lassen ne
sie bekommt normalerweise ab dem tag der ARBEITSLOSMELDUNG also wenn sie zum arbeitsamt geht meldet sie sich arbeitslos und bekommt den antrag auf arbeitslosengeld ALG1 das bekommt sie (wenn sie lange genug vorher gearbeitet hat) für ein jahr wenn sie sich also jetzt erst arbeitslos meldet kann es sein das die sie fragen wieso weshalb warum, aber sie bekommt dann trotzdem genau so lange wie es ihr zusteht nur eben nicht rückwirkend, und das ALG1 ist auch nicht davon abhängig, wieviel ihr mann verdient wenn sie kein anspruch auf ALG1 hat, dann kann sie antrag auf ALG2 oder auch Hartz4 genannt stellen - DAS ist dann abhägig davon, wieviel familieneinkommen sie haben also sie soll sich ganz schnell melden, denn 1. wie ist sie jetzt krankenversichert? 2. bezahlt das arbeitsamt auch weiter in die rentenkasse ein, und das ist ja nicht ganz unwichtig, das machen sie aber eben nur, wenn sie auch gemeldet ist lg
Auf dem Antrag steht,dass die Zahlungen ab dem Zeitpunkt der Beantragung zustehen! Ich habe mich damals Arbeitslos gemeldet und dann erst 4 Monate später Geld beantragt!
bei uns muss man sich arbeitslos melden und bekommt das formular mit WENN man dann ALLE papiere zusammen hat, DANN meldet man sich wieder und bekommt einen termin zur abgabe das kann schon mal 2 oder drei wochen dauern und trotzdem bekomme ich AB dem TAG der ARBEITSLOSMEDLDUNG mein geld und nicht erst für drei wochen später, denn ICH kann nichts dafür, wenn der arbeitgeber solange für meine papiere braucht wieso du allerdings erst nach 4 monaten geld beantragst und dann auch erst ab da bekommen hast, ist mir unklar, aber das mag ja sein, dass das jedes arbeitsamt anders macht hier allerdings ist die freundin scheinbar noch nicht mal arbeitslos gemeldet, dann bekommt sie auch nicht rückwirkend geld, sondern erst ab dem tag, wo sie sich arbeitslos meldet
Du hast wahrscheinlich auch erst nach 4 Monaten beantragt, weil Du erst ab da eine Kinderbetreuung hattest und somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standest, richtig?
nein,ich stand dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung! jerome war damals 5 monate
Rückwirkend gibts nur wenn das Arbeitsamt Fehler macht, war bei meiner Schwester so, hat se 3 Monate nachgezahlt gekriegt. Aber sonst erst ab dann wenn sie es beantragt :)
Sie hatte für die letzten Monate noch keine Kindergetreuung, war aber argeitslos. Das Einkommen des Mannes hat ausgereicht. Das Arbeitsamt hat gesagt, erst wenn die Kinderbetreuung gesichert ist, bekommt sie auch Arbeitslosengeld. Sie hat es aber immer noch nicht beantragt.... Deshalb die Frage, ob sie es auch rückwirkend bekommt seit sie ja eigentlich eine Kinderbetreuung hat.
das mit der kinderbetreuung mag sein, dass weiss ich nicht, ich hatte meine immer in betreuung aber rückwirkend bekommt sie es auf jeden fall nicht also hin zum amt und den antrag stellen, dann bekommt sie es ab dem tag, auch wenn sie es erst ein paar wochen später abgibt
ich hab doch das selbe gesagt?! ab dem tag,wo man es beantragt hat
Sie hatte sich schon lange arbeitslos gemeldet...das war nicht das Problem. Nur die Kinderbetreuung hatte sie nicht, deswegen kein Anspruch auf Geld. Werde ihr morgen sagen, dass sie sich sofort melden soll. Schade um das Geld, das sie nicht mehr bekommt, ich hätte es ja gerne genommen. :-)
ja hast du nur habe ich mich immer darauf bezogen, dass arbeitslosmeldung und antrag des alg1 am selben tag sind, wie gesagt ich hatte meine kinder in betreuung bevor meine elternzeit auslief, also als ich mich arbeitslos meldete bekam ich auch gleich geld, weil meine kinder in betreuung waren bei euch war das ja offensichtlich etwas anders
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