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frage an die zollerfahrenen

frage an die zollerfahrenen

dkteufelchen

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wenn ich z.b. 1 liter schnaps in deutschland zollfrei einführen darf, aber zwei mithabe, geh ich ja in die zollanmeldung und sage, dass ich zwei liter habe. auf welche menge muss ich dann zoll/steuern und gebühren bezahlen? auf beide, oder nur auf das was mehr ist? für mich wäre logisch, auf das was mehr ist.


mf4

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

1 ist zollfrei, für 1 zahlt man


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

ah, ok. danke


dee1972

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Sonst würde ja Ehrlichkeit bestraft werden!


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von dee1972

ja, das stimmt auch wieder irgendwie


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von dee1972

ja, das stimmt auch wieder irgendwie