JasSki93
Hello, habe mal eine Frage. Ich mache meine Steuererklärung immer selbst. Klappte auch immer. Nun habe ich 2018 von meinem Vater geerbt (bin unterhalb der 400.000 Euro Grenze). Darunter auch ein baufälliges Haus was ich im selben Jahr verkauft habe. Ich hatte damals einen Erbschein erstellen lassen. Muss ich nun den Hausverkauf in der Steuererklärung angeben? Und was ist mit der Miete, Strom, Versicherung die noch für den Monat liefen indem er verstarb, kann man da noch irgendwas absetzen? Und muss ich diesen Corona Kinderbonus aus 2020 bei der Steuer angeben?
Natürlich musst du das! Und ich hoffe du tust das auch Dem ehrlichen Steuerzahler gegenüber und dem Staat nur fair! Bei manchen fragen muss ich den Kopf schütteln hier
Auf was beziehst du deine Aussage jetzt genau?
Sie fragt doch extra, weil sie es nicht weiß, um keinen Fehler zu machen? @AP: bei meinem Steuerprogramm musste man den Kinderbonus nicht extra eintragen, der war beim Kindergeldbeziehenden automatisch hinterlegt. Zu dem Rest kann ich dir leider nichts sagen.
Naja aber daa sagt einem doch der gesunde Menschenverstand schon dass man das angeben muss !
Ja. Es sollte einem so viel der gesunde Menschenverstand sagen. Aber sie hat doch nur eine Frage gestellt? Wenn man mit Erbschaft usw. noch keine Erfahrung hat? Ist noch kein Meister vom Himmel gefallen! Und wenn einem das der gesunde Menschenverstand sagt, dann bräuchte es keine Steuerbüros.
Die Dame kannst du getrost ignorieren. Ich bastle auch gerade an der Steuer 2020. Den Bonus trage ich bei der Anlage Kinder bei 6/7 mit ein, muss es aber noch prüfen lassen. Die Erbschaft habe ich damals mit dem Bescheid über steuerbefreiung mit eingereicht der Form halber, aber auch keine Verbindlichkeiten abgesetzt. Da würde es sich für dich evtl lohnen, dich beraten zu lassen
der Miete, Strom, Versicherung die noch für den Monat liefen indem er verstarb, kann man da noch irgendwas absetzen? ich würde es dazu legen , Kontoasuzug etc.. Corona Kinderbonus aus 2020 bei der Steuer angeben? keine Ahnung,
Hallo! Den Kinderbonus trägst du beim erhaltenen Kindergeld mit ein. Das Haus ist komplexer. Erbschaftssteuer wird separat geprüft, hat erstmal nix mit deiner Einkommensteuer zu tun. Aber wies lange hast du als Erbin noch die Miete erhalten bzw. Wie lange war die Zeit zwischen Tod und Verkauf. Du musst die erhaltenen Mieten zwischen Tod und Verkauf versteuern und die Kosten für die Zeit kannst du als Werbungskosten abziehen, außerdem die Abschreibungen. Wie lange hatte dein Vater das Haus bevor er verstorben ist? Ggf ist jetzt noch ein Veräußerungsgewinn zu versteuern. Du siehst das ist sehr komplex also besser bei nem Fachmann aufgehoben. LG
Den Bonus musst du mit angeben, ist aber auch lang wie breit, denn das FA rechnet das eh selbst nach.
Zum Erben weiß ich leider/ oder glücklicherweise nicht Bescheid ![]()
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