Mitglied inaktiv
hallo zusammen.. ich hab mal eine frage zum erziehungsgeld... das läuft diesen monat aus, da mein kleiner ein jahr alt wird...da ich mich vor kurzem von meine ehemann getrennt habe, bekomm ich im moment hartz 4... weiss jemand ob ich das der arge melden muss, dass das ausläuft, weil das wird ja glaub ich angerechnet auf das geld oder...dann müsste ich doch eigentlich mehr geld bekommen oder?? vielen dank schonmal..
so weit mir bekannt ist, wird alles was über 300 euro geht angerechnet.
dadurch ändert sich dein regelsatz
Hallo, ich nehme ja mal an das du 300€ an Elterngeld bekommst. Diese 300€ werden nicht!!! auf das Hartz 4 angerechnet. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/elterngeld0344e198f40b6dc03 Von daher glaube ich bleibt das was du an Hartz 4 bekommst auch nach Ende des Elterngeldes gleich.
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das aber echt wenig was ich bekomme, wenn die miete weg ist beleiben von dem hartz4 geld noch nicht ganz 300 euro übrig plus dann noch kindergeld...aber ich finde das irgendwie extrem wenig, für 3 personen...klar man kommt klar, aber eben nur grade eben...hab jetzt ab april gott sei dank nen job, aber das sind ja trortdem 4 monate...
Ja so denk ich nämlcih auch. Meiner Freundin fehlen jetzt auch monatlich 300€ an Elterngeld. Sie bekommt ihren Regelsatz, Zuschlag alleinerziehende, Zuschlag mehrbedarf Kind unter 6 + Kindergeld. Unterhalt des KV wird auch angerechnet. Miete wird übernommen.
ich krieg nach abzug miete 600 euro plus kigeld ohne elterngeld weil antrag noch ned fertig... wir haben insgesamt 1090 uero
was? ihr habt 1090 euro hartz4 und da ist miete schon abgezogen?
wenn du elterngeld und harz 4 bekommst ,müsstest du das der elterngeldstelle melden . wer harz4 bekommt der bekommt eigentlich nur 300 euro elterngeld ,der sogenannte grundbetrag. und nicht die 67% vom letzten einkommen .elterngeld wird nicht auf harz4 angerechnet
weiss ich bekomm ja auch nur die 300
bei der WURDE DAS angerechnet (im ernst die ämter betrügen doch wos geht)
Es wird nicht angerechnet, also brauchst du es beim Amt auch (eigentlich) nicht zu melden. LG
ok dann mußt du nur melden das das elterngeld ausläuft, es sei denn bei euch giebt es das landeserziehungsgeld ,welches du beantragen kannst