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Elternzeit

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Timtaler

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Hallo, Weiß jemand, wie das 3. Jahr der Elternzeit beantragt wird. Ich bin arbeitssuchend, bekomme aber keine Leistungen. Würde jetzt gerne das 3. Jahr in Anspruch nehmen, weil mein Kind in die Schule kommt. Das Jugendamt konnte mir da leider auch keine Auskunft geben, wo und wie ich das 3. Jahr beantragen kann. Danke


Kolkrabe

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Antwort auf Beitrag von Timtaler

beantragen?!


Timtaler

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Antwort auf Beitrag von Kolkrabe

Und wie läuft das dann mit der Kranken- und Rentenversicherung ?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Timtaler

Zitat: Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen gleichwertig ist. Wenn Du derzeit arbeitslos gemeldet bist zahlt dir das Arbeitsamt in die Rentenversicherung ein und die Krankenkasse. Grüße Sodapop


engelchen0108

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Antwort auf Beitrag von Timtaler

kann man nochmal in elternzeit gehen wenn das kind bereits im schulalter ist? solltest du arbeitsuchend gemeldet sein dann würde ich es beim amt versuchen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von engelchen0108

Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu 12 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes, zum Beispiel während des 1. Schuljahres möglich.