lucky_me
Hallo, Ich hab diese Frage zwar schon im Recht/Versicherung Forum gestellt aber vielleicht weiß hier ja auch jemand Bescheid. Hier ist zumindest mehr los. Wir befinden uns diesen Monat in einem künstlichen Kryozyklus und wenn es klappen sollte und ich schwanger werde, dann müsste der Mutterschutz rein rechnerisch am 28.08.21 beginnen. Zur Zeit bin ich noch in Elternzeit von meiner Tochter. Diese endet zufällig genau am 28.08.21 (Geburtstag 29.08.19). Müsste ich in diesem Falle die Elternzeit um einen Tag verkürzen, um vollen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld zu haben oder ist das egal, wenn es sich an diesem einen Tag überschneidet? Hätte das irgendwelche negativen Auswirkungen für mich? LG Lucky_me
Du müsstest um einen Tag verkürzen, sonst müssten Krankenkasse und Arbeitgeber den Tag nicht bezahlen, andere Auswirkungen hat das nicht
Ok, danke
andersherum aber vllt problematisch: falls du noch Elterngeld bekommst musst du den ganzen Lebensmonat nehmen um das beziehen zu können. Bei Verkürzubg der Elternzeit wird dann vllt das Geld gekürzt?
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