Elternforum Rund ums Baby

Elternzeit und Elterngeld

Elternzeit und Elterngeld

Tanja_1989

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Mein Mann möchte nach der Geburt unseres Kindes in Elternzeit gehen. Anders als bei mir, muss er den Antrag auf Elternzeit ja 7 Wochen vor dem errechneten Termin einreichen. Aber weiß jemand wie das mit dem Elterngeld aussieht? Muss der Vater das ebenfalls 7 Wochen vor ET beantragen? Dazu finde ich irgendwie momentan keine Infos...


Junalina

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Antwort auf Beitrag von Tanja_1989

Das elterngeld kann man erst beantragen, wenn das Kind geboren ist. Die Bearbeitung kann ein paar Wochen dauern. Mein Mann hat jeweils sein Gehalt weiter bezogen. Das würde dann später verrechnet. Er ist aber Beamter. Wie das bei Angestellten aussieht, weiß ich leider nicht. Eine rücklage kann nicht schaden.


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von Tanja_1989

Geht ja nicht - es müssen ja die Daten des Kindes (Geburtsdatum) eingetragen werden. Also erst ab Geburt, rechnet aber nicht damit, dass das Geld dann schnell auf´m Konto ist, Bearbeitung kann gerne mal 3-4 Monate dauern.


Janet90

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Antwort auf Beitrag von Tanja_1989

Bei uns kann man Elterngeld erst nach der Geburt beantragen. Geburtsurkunde muss beigefügt werden und im Antrag trägt man ja auch Geburtstag des Kindes ein. Schau dir doch mal den Antrag an. Ich hab den in der Schwangerschaft schon so weit fertig gemacht wie es ging und den Rest dann nach der Geburt.


Fleurdelys

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Antwort auf Beitrag von Tanja_1989

Beantragst du auch Elterngeld? Wenn ja, könnt ihr das gemeinsam beantragen, man braucht aber 2 getrennte Formulare. Wie die anderen geschrieben haben, kann man es sowieso erst nach der Geburt beantragen. Bei uns ging es letztes Jahr übrigens sehr schnell, ich hatte nach wenigen Wochen den Bescheid.


Cuci

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Antwort auf Beitrag von Tanja_1989

Im Elterngeldantrag gibt's eine Spalte für die Mutter und eine Spalte für den Vater. Beides nebeneinander. Beides wird dann erst entsprechend nach der Geburt des Kindes beantragt. Und geschlossen mit den erforderlichen Unterlagen zur Elterngeldstelle deines Landkreises geschickt.


Tanja_1989

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Antwort auf Beitrag von Tanja_1989

Danke für eure Antworten :)


Felica

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Antwort auf Beitrag von Tanja_1989

Nein, geht auch erst nach der Geburt weil er ja Geburtsurkunde, Steuernummer usw vom Kind benötigt. Er wird auch erst später Geld bekommen, also entsprechend einplanen das es dauern kann bis sein EG eintrudelt. Antrag könnt ihr dann gemeinsam abgeben wenn alles da ist, also schleunigst nach der Geburt alles in die Wege leiten damit es schnell geht.