Elternforum Rund ums Baby

Elternzeit, Elterngeld

Elternzeit, Elterngeld

jugenmami5

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Hallo Liebe Mamis/Papis/Schwangere und alle anderen Ich habe eine Frage bezüglich der Elternzeit/dem Elterngeld. Ich habe 12 Monate Elternzeit beantragt. Mein Partner möchte nun nachträglich noch 2 Monate beantragen für den Lebensmonat 12 und 13. Heißt also das sich ein Monat überschneiden würde. Bekommen wir dann beider gleichermaßen das Elterngeld berechnet nach unseren Gehältern? Oder können beide Elternteile nicht gleichzeitig Elterngeld erhalten? Desweiteren startet im 12 Lebensmonat auch die Kita - Eingewöhnung. Würde die trotzdem stattfinden, auch wenn beide Elternteile in Elternzeit sind? Viele liebe Grüße und bleibt gesund!


VMBB

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Antwort auf Beitrag von jugenmami5

Ja beide von ihren Gehältern je 65% auch wenn ihr gleichzeitig in EZ . Was hat die Kita Eingewöhnung damit zu tun ?


jugenmami5

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Antwort auf Beitrag von VMBB

Ich habe mich gefragt ob er Anspruch darauf hat, wenn das Kind dann vermutlich ja nach Eingewöhnung schon paar Stunden in die Kita geht?


VMBB

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Antwort auf Beitrag von jugenmami5

Na klar. Keine Sorge aber bei der Eingewöhnung wirst du wohl sowieso erstmal dabei bleiben... wie schnell deine Maus halt "loslassen kann"


Präriemaus

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Antwort auf Beitrag von jugenmami5

Sind das die Partnermonate, die er beantragt? Meines Wissens müssten diese in den ersten 12 Lebensmonaten genommen werden, vielleicht vertu ich mich aber auch.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Präriemaus

Nein das passt schon. Die Partner Monate sind bis zum 14. Lebensmonat zu nehmen Und klar können beide parallel zu Hause bleiben


JakobsMutti

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Antwort auf Beitrag von jugenmami5

An sich alles möglich, aber dir/euch sollte bewusst sein, dass die Eingewöhnungszeit etwas knapp bemessen ist. Elterngeld ist das eine, Elternzeit das andere. Wenn euer Kind also länger als 4 Wochen Eingewöhnungszeit braucht, habt ihr ein Problem. Darüber solltet ihr nochmal nachdenken. Viele Grüße


jugenmami5

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Antwort auf Beitrag von JakobsMutti

Vielen Dank für die Antwort aber ich habe nach meiner EZ noch ausreichend Urlaub


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von jugenmami5

Vorsicht, wenn du nur 12 Monate beantragst, hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf Verlängerung, da du dich mit der ersten Meldung für die ersten 24 Monate festlegen musst. Ich würde es für schlauer halten 2 Jahre zu beantragen und nach erfolgreicher Kita-Eingewöhnung erst einmal TZ innerhalb der EZ zu machen. Oder willst du wieder VZ einsteigen, nach so einer knappen Eingewöhnungszeit (und wer weiß wo wir dann Coronamäßig stehen)....?!