Elternforum Rund ums Baby

Elterngeldfrage

Elterngeldfrage

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Hi, mein Baby ist am 27.3.2011 geboren. Ist das richtig, dass ich bis 26.3.2012 Elterngeld bekomme und wenn mein Freund EG möchte (13. und 14. Lebensmonat), er dieses ab dem 27.03. beantragen muss? Oder ab 28.03.? Habt ihr eine Ahnung?


Baghira2011

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wir hatten das nur für ein Jahr gemacht, und den vollen Monatssatz bekommen.


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Nein, ich bekomme EG für ein Jahr. Mein Freund will direkt im Anschluss EG beziehen. Fragt sich nur, ob ab dem Geburtstag oder dem Tag danach.


Baghira2011

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Warum nicht? Ich dachte, es gibt zwei Vätermonate?


TiBi2009

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die 2 monate nach der geburt?


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10 Monate plus Mutterschaftsgeld in den 8 Wochen nach der Geburt bzw. umgekehrt natürlich (erst MuschG)


TiBi2009

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sondern ganz normal das geld vom arbeitgeber für die zeit im mutterschutz - ich komm gerade nich auf den namen. und danach dann 10 monate elterngeld. und dann könnte der papa noch 2 monate nehmen.


TiBi2009

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denn soweit ich weiß muß man das nich schon vorher beantragen sondern kann das auch einfach mittendrin machen


Mitglied inaktiv

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Eben, das Mutterschaftsgeld. Ganz normal. So ist es bei uns. Mir ging es nur um den genauen Termin, für den er das Geld beantragen muss. Ab dem Tag des 1. Geburtstages oder ab dem Tag danach.


TiBi2009

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ich würde sagen am tag des geburtstages. ruf doch einfach mal bei der elterngeldstelle an. ich hatte ne ganz nette sachbearbeiterin, die konnte man immer wegen jedem pups anrufen *g*


Mitglied inaktiv

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Er will ja genau im Anschluss an meine Zeit in EZ gehen, sozusagen das maximal mögliche ausnutzen.


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mach ich auch, die frage kam nur gerade auf und die netten damen (auch bei uns hier) sind gerade nicht telefonisch erreichbar


Kira75

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soweit ich mich erinnern kann, muß man doch eh nur den/die Lebensmonate angeben, für die man Elterngeld beantragt.............., also in dem Fall von Deinem Freund der 13te und 14te.


Mäxchen84

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Also wenn mich nicht alles täuscht, dann ist es egal, ab wann er die Elternzeit nimmt, weil ihr könntet auch gemeinsam in Elternzeit gehen. Wenn du 12 Monate nimmst, dann darf er nur noch 2 Monate nehmen. Gemeinsam stehen 14 Monate zu.