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Elterngeld Zuverdienst

Elterngeld Zuverdienst

Tigerblume

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Ich habe eine Elterngeldfrage. Wenn der EG-Bezug bis Juni geht und ab Juli ein Minijob oder TZ begonnen wird, wird das dann auf's EG angerechnet?


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

wenn du nur bis Juni EG bekommst, kann im Juli nix angerechnet werden. da sollte man schon gucken, dass anderweitig geld in die tasche kommt.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Rachelffm

Das bedeutet es wird nichts auf's Jahr gerechnet sondern pro Monat?


User-1750749248

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Genau. Es wird nur pro Monat gerechnet. So könntest du zB sogar einen Monat EG aussetzen (und hinten anhängen) und dir Überstunden auszahlen lassen o.ä.


auf der Reise

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Nur dran denken: Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes berechnet. Nur falls es da Überschneidungen gibt. :-)


drosera

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Ist der EG-Bezug bis Juni oder die letzte Überweisung im Juni? Z.B. bekommst du am 13. Juni die letzte Zahlung für die Zeit vom 13. Juni bis zum 12. Juli, so würde Gehalt ab dem 1.7. angerechnet werden.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von drosera

Angenommen die letzte EG Zahlung wäre am 17.06. - wird dann das Juli-Gehalt angerechnet oder nicht?


Orangenkern

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Nicht das Zahldatum ist entscheidend, sondern der bewilligte Zeitraum. Endet dein Monat des EG-Bezuges vor dem 01.7. Wird es nicht angerechnet. Endet der letzte Monat des bewilligten Zeitraumes für EG erst im Juli wird das Gehalt ggf anteilig angerechnet.


Moosweibchen

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Jede gehaltsauszahlung die im bezugszeitraum auf dem Konto landet, wird angerechnet.falls dron Bezug also bis zum 17.07 geht und du das Juli Gehalt davor auf dem Konto hast, wirst du es irgendwann zurückzahlen müssen. Wenn du das erste Gehalt etst nach dem 17. Juli auf dem Konto hast, gehört es dir. Wird nur auf den Bezugs Monat/Zeitraum geachtet und nicht auf das Jahr.