WiSa
Hi, meine Frage bezieht sich auf das Elterngeld für Kind 2. Kann mor jemand sagen, wieviel Geld mir zusteht? Mutterschutz Kind 1: 13.02.2020 - 21.05.2020 Elterngeld Kind 1: 14.03.2020 - 13.03.2021 Ab Anfang 2022 Selbstständigkeit Ab November 2021 Minijob Welcher Bemessungszeitraum fällt für das Elterngeld für Kind 2 an, wenn es Ende 2022 oder Anfang 2023 zur Welt käme? Lg und Danke :-)
Beginnt der Mutterschutz noch in 2022 kannst du als Bemessungszeitraum 2019 beantragen. Beginnt der Mutterschutz erst in 2023 wird 2022 zugrunde gelegt.
Okay danke :-) Und ist es egal, ob die Selbstständigkeit erst 11 Monate besteht?
Ie Selbstständigkeit muss nur im Steuerbescheid des Jahres auftauchen. Dann kannst du verschieben
Selbständigkeit wird ja nur herangezogen, wenn Du ein volles Jahr selbständig warst. Wobei Dein Geschäftsjahr zählt (was zwar meist ein Kalenderjahr ist, aber es gibt wohl Ausnahmen). Wenn Du kannst, wirst Du also nicht ab Anfang 2022 selbständig - sondern erst kurz später, so daß es kein volles Jahr wird. Oder Du informierst Dich, ob Du Dein Geschäftsjahr anders legen kannst (vermutlich nicht, weil Du ja gerade erst anfängst?). So oder so - frag nochmal Fachleute, mindestens hier im Forum, aber am besten in einer Beratungsstelle.
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