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Elterngeld Plus - Wann ist es sinnvoll ein 2. Kind zu planen?

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Elterngeld Plus - Wann ist es sinnvoll ein 2. Kind zu planen?

Sigi96

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Hallo zusammen, ich bin derzeit mit unserem ersten Kind schwanger. Wir haben geplant, dass ich 2 Jahre in Elternzeit gehe und somit 2 Jahre lang Elterngeld Plus beziehe. Weiß jemand, wann dann der sinnvollste Zeitpunkt für ein 2. Kind wäre, jetzt mal rein objektiv nur von dem Elterngeld betrachtet. Bekomme ich wieder volles Elterngeld, wenn z. B. das 2. Kind 22 Monate nach dem 1. Kind zur Welt kommt. Ich werde im Internet irgendwie nicht ganz schlau. In der Regel ist der Bemessungszeitraum ja 12 Monate vor Geburt. Da wäre ich dann ja theoretisch in Elternzeit mit Elterngeldbezug. Das wird ja wohl ausgeklammert. Wird das auch ausgeklammert, wenn ich 2 Jahre Elterngeld Plus beziehe? Wäre für eure Antworten und Tipps sehr dankbar. PS. ich brauche keine Nachrichten, dass man ein 2. Kind nicht vom Elterngeld abhängig machen sollte. Ist mir auch klar, vielleicht gibt es nur einen Tipp, den man in die Planung mit einfließen lassen kann. Danke und Lg


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Sigi96

Ziemlich einfach das zweite Kind muss geboren werden wenn das erst ca 16 Monate ist, nach 14 Monaten elterngeld plus lässt du dir den Rest auszahlen, beendet dann die elternzeit passend zum Mutterschutz des neuen Babys, dann lebt dein vollzeitvertrag auf und du bekommst wieder den gleichen mutterschutzlohn, elterngeld gibt es dann dasselbe wie beim ersten Plus 10% Geschwisterbonus Nach dem 14 Monat ist jeder Monat den du nicht arbeitest eine Nullrunde, je später du in den Mutterschutz dann gehst desto mehr null Runden hast du


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Sigi96

Ach so du kannst nur 22 Monate elterngeld plus beziehen, die ersten beiden Monate werden mit dem Mutterschutz verrechnet, immer in basis


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sigi96

Es ist wie misses-cat schreibt.... Es werden wieder die 12 Monate vor Geburt genommen. Aber du kannst Monate mit Elterngeld ausklammern lassen, das geht aber höchstens bis zum 14. Lebensmonat. Dazu noch die Monate mit Mutterschaftsgeld. Alle anderen Monate sind nicht relevant ausser du arbeitest ab Monat 15 Für das gleiche Elterngeld siehst du so selbst, dass dein älteres gut 16 Monate alt sein muss, wenn Kind 2 geboren wird.


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Sigi96

Das kann man doch jetzt noch nicht sagen, bekomm doch erst mal das Erste. Vielleicht möchstest du dann ja erst mal kein 2.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Sigi96

Ich mag gar nicht glauben das du wirklich gegoogelt hast. Oder ich weiß nicht wo genau. Kommt man auf die offiziellen Seiten, ist die Sache sehr einfach erklärt. Für das EG, egal bei welchem Kind, sind immer die 12 Monate vor Geburt maßgeblich. Welchen Status man da hatte spielt keine Rolle. Ausgeklammert werden Monate in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde, indem man schwangerschaftsbedingt Krankengeld bezogen hat, oder BIS ZU LÄNGSTENS 14 MONATE ELTERNGELD. EG auf 2 Jahre zu beziehen macht also gar keinen Sinn wenn ihr direkt eine Nummer zwei haben wollt, da alles ab dem 15ten Monat Lebensgeld null Relevanz hat. Entweder du arbeitest dann wieder, dann müsstest du das Einkommen beim EG angeben udn es wird evtl das EG gekürzt. Oder aber du bist dann hoffentlich bereits wieder im Mutterschutz, dann werden Mutterschaftsgeld und Elterngeld miteinander verrechnet. Reiche also 2 Jahre EZ ein, lasse das EG auf 14 Monate auszahlen, versuche schnellst möglich wieder schwanger zu werden so das dein Mutterschutz spätestens dann beginnt wenn das ältere Kind 15 Monate alt wird, dein Mann sollte KEINE EZ einreichen beim AG, damit er notfalls einspringen kann wenn du so schnell schwanger wirst das du schon vor dem 12ten Lebensmonat wieder im Mutterschutz bist und sollte es klappen, dann beende die laufende EZ zum neuen Mutterschutz. Für den Fall der Fälle das es nicht wieder schnell klappt noch den Tipp, reiche mit der EZ-Mitteilung die TZ ab dem 15ten Lebensmonat mit ein, mit Wunscharbeitszeiten und kümmere dich frühzeitig um eine Kinderbetreuung. Für den Plan B, damit du ab dem 15ten Lebensmonat nicht Nullrunden hast, sondern mittels TZ-Einkommen etwas die Lücke beim neuen EG auffängst.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ich möchte auch gerne wissen, wo diese Infos stehen: Elternzeit wird komplett ausgeklammert, es gibt immer das gleiche Elterngeld und dann noch wo steht, dass man zwar länger Elternzeit meldet, aber bei einem zweiten diese abbricht, um volles Gehalt zu bekommen.... Das müsste dann beim rub dick und fett angepinnt werden


Honigküchlein

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Nein, Elternzeit wird nicht komplett ausgeklammert, es werden höchstens 14 Monate ausgeklammert. Und man kann eine bereits eingereichte Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. Wenn man dann noch keinen neuen Vertrag ausgehandelt hat, wird der alte wieder aktiv.