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Elterngeld Plus Frage

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Elterngeld Plus Frage

Mummyofmilo17

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Hallo! Ich habe schon einen 14 Monate alten Sohn, habe für ihn zwei Jahre Elterngeld Plus. Ich bin erneut in der 27.ssw, ET ist Ende April. Ich habe noch nicht bei der Elterngeldstelle angerufen... Also : Mein Elterngeld für Baby 1 läuft bis 10.2019 , Baby 2 kommt Ende April 19. Das wäre ja noch im zweiten Bezugsjahr von Baby 1 und ich hätte noch 6 Monate für Baby 1 an EG Plus. Stimmt es, dass ich zum Mutterschutz von Baby 2, das wäre Mitte März, das EG Plus von Baby 1 unterbrechen kann, Also für die 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach der Geburt, nach Mutterschutz die restlichen 6 Monate EG Plus von Baby 1 wieder weiterlaufen und dann das Basiselterngeld für 12 Monate (es geht ja nur Basis EG 300 €) für Kind 2, drangehängt werden + Geschwisterbonus, wenn die restlichen Monate von Baby 1 vorbei sind? Mein Arbeitsvertrag ist 6 Wochen vor Geburt meines Sohnes ausgelaufen, habe somit keinen Arbeitgeber momentan. Oder werden diese restlichen 6 Monate EG Plus von Baby 1 gestrichen? Auszahlen lassen muss ich mir die doch auch nicht, oder? Ich steige da nicht mehr durch... Liebe Grüße und einen schönen Abend!


Felica

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Antwort auf Beitrag von Mummyofmilo17

Du unterbrichst den EG-Bezug nicht, sondern lässt dir das restliche EG vom großen Kind komplett auszahlen. Ist wichtig. Mach das dringend, du verlierst sonst Geld. Und mehr wie 14 Monate Auszahlung bringt dir in Bezug auf das neue EG gar nichts. Mehr wie 14 Monate EG werden nicht ausgeklammert. Machst du das aber nicht, verlierst du das Elterngeld. Die werden nämlich aufeinander angerechnet. Bei dir wäre EG bis zur Geburt nur dann vorteilhaft, wenn du dich sonst nicht über deinen Mann versichern kannst. Wenn du aber Anspruch auf ALG1 hättest, würdest du wenigstens teilweise Mutterschaftsgeld bekommen. EZ kannst du keine beenden, weil du gar keine hast. Ohne AG auch keine EZ. Sonst hättest du so noch Mutterschaftsgeld bekommen können. Mutterschaftsgeld würdest du dann bekommen, wenn du Anspruch auf ALG1 hast. Frage wäre also, hast du eine Kinderbetreuung für das ältere Kind? Wenn ja, dann direkt Montag beim Arbeitsamt melden und ALG1 beantragen. Die werden zwar sagen bist ja schwanger, keine Chance, aber wenn du sagst du planst bis zur Geburt zu arbeiten bzw bis zum Mutterschutz können die gar nichts machen. Wichtig ist das du das eben auch kannst. In dem Falle wäre es auch wichtig EG Plus auszahlen zu lassen. Das neue EG dürfte auch höher werden wie Mindestsatz. Klar könntest du das wieder splitten. Dazu Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 Jahre ist. da das vor Ablauf von EG Plus ist für Kind2, würde ich dir aber deshalb dazu raten das nicht zu splitten. Sonst fällt der Geschwisterbonus irgendwann während der EG-Bezuges weg. Wie hoch das neue EG ist hängt davon ab ob du eben Mutterschutz vor Geburt angeben kannst und wie hoch dein verdienst vor dem ersten Kind war. Du wirst Nullrunden haben, aber mindestens 14 Monate EG werden bei dir ja ausgeklammert. Rest musst du schauen. Dein großes Kind ist 14 Monate alt, ab jetzt bis spätestens bis zur Geburt fangen die Monate mit 0 € an wenn du kein Einkommen hast.