Ginamariposa
Hallo ihr lieben vielleicht kann mir ja hier jemand meine Frage beantworten.. Undzwar beziehe ich Leistungen vom Jobcenter , habe die ersten 12 Monate lang Elterngeld bekommen , meine Maus ist diese Monat 1 Jahr alt geworden dass heißt soweit ich weiß bekommt sie nun kein Elterngeld mehr . Das Elterngeld wurde bei Jobcenter angerechnet. Nun wo das Elterngeld Wegfällt , bekommt man mehr an Leistungen vom JC oder wie sieht es da aus ? Wäre dankbar über antworten! Lg
Kommt auf das Bundesland an. In vielen wirst du jetzt arbeiten müssen, da du ab 1 Jahr Anspruch auf Betreuung des Kindes hast und somit wieder arbeiten gehen kannst. Automatisch wird dir kein Geld hinterhergetragen werden.
Sondern damit wieviele Plätze die Gemeinde in der man lebt zur Verfügung hat! Die Gemeinde hier wo ich wohne hat genügend Plätze , 15 km weiter nächste größere Stadt keine chance die sind heillos überlaufen und sind froh um jedes kind was erst mit drei geschickt wird
Doch - manche Bundesländer sehen das die ersten 3 Jahre großzügig, andere (z.B. Berlin) bestehen auf eine Fremdbetreuung ab dem 1. Geburtstag und Arbeitsaufnahme der Mutter (wenn der KV denn nicht beide unterhält).
Ich komme aus Berlin. Und auch hier gilt, wenn Anspruch auf Hartz 4, weil elternzeit und kein Vater, der genug verdient, dann spielt es überhaupt keine Rolle, ob Anrecht auf kita ab dem 1. Lebensjahr oder nicht.
Ganz genau so ist es. bezüglich Berlin kann ich das voll bestätigen. Auch in Brandenburg ist Hartz IV unabhängig davon, ob das Kind grundsätzlich einen Anspruch auf Betreuung hat. Und ich gehe davon aus, dass es überall so oder so ähnich gehandhabt wird. vielleicht gibt es aber Jobcenter oder Sachbearbeiter:innen, die den Kund:innen mehr auf den Keks gehen.
Hier mal eine Antwort von Frau Bader zu dem Thema: Kann ich nach einem Jahr Elterngeld Alg2 beantragen? Hallo, ggrundsätzlich ja. Es gibt aber, zum Beispiel von Berlin weiß ich das, Bundesländer, wo man die Ansicht vertritt, das Kind kann nach dem ersten Geburtstag in die Betreuung, da man ja darauf auch einen Anspruch hat. Liebe Grüße NB von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2019
Klar kann das Kind ab dem 1. Lebensjahr betreut werden und es hat einen Rechtsanspruch, aber wenn es keine Plätze gibt oder man kein passenden bekommt, dann kann man maximal bis zum 3. Lebensjahr Leistungen beziehen.
Man muss aber oft nachweisen, sich auch darum gekümmert zu haben.
Hast du vor deiner Maus gearbeitet?
Kannst du nicht direkt beim Job Center anrufen und nachfragen? Ich denke, dass die sich dort damit besonders gut auskennen.
Du hast die ganze elternzeit über ein Recht auf ALG II. Unabhängig davon, ob du ein Recht auf einen kitaplatz hast. Einen Antrag musst du allerdings stellen.
Woher weisst du das sie EZ hat? Das das EG beim ALG2 angerechnet wird, spricht dafür das sie keinen AG mehr hat. Da das EG nicht selbst erarbeitet wurde. Ohne AG keine EZ.
Ja es wird mehr. Du musstest sehr wahrscheinlich dein Einkommen offenlegen und dazu zählt dein Elterngeld, also weiß das Jobcenter auch wann das Elterngeld wegfällt. Du hast doch sicherlich ein Sachbearbeiter den du anrufen kannst, wenn du unsicher bist.
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