32+4
Weil es auf seite 2 steht. Kind juni 2015. 14 monate gingen bei mir NUR, mit dem ASR. Nachweis hat die elterngeldstelle schriftlich verlangt.
Ein Nachweis dass man alleinerziehend ist, ist das SR ja nicht?!?
als AE getrennt lebend mit ASR hat man allein Anspruch und nicht der Kindsvater dann kann man seine 2 Partnermonate mit in Anspruch nehmen mit Partner bekommt die Mutter 12 Monate
Und als alleinlebend, alleinerziehend mit GSR haette ich nur 12 monate bekommen. So teilte mir die elterngeldstelle die situation mit
Und ist seit Juli 2015 anders http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93530.html
.
Hat IMO meines Wissens nach auch keiner geschrieben dort in dem Thread das es ab Januar 2015 gilt. Und wenn Du dich auf meine Aussage beziehst, ich schrieb hat sich 2015 geändert. Was nicht gleichbedeutend ist mit, das es sich NUR am 1.1.2015 ändern darf.
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