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einmal ebay-hilfe bitte

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einmal ebay-hilfe bitte

biggi71

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heute hat es mich auch "erwischt" ich habe ein kleines problem. habe einen neuen rock ersteigert - privat (die verkäuferin verkauft aber viele neue röcke). der rock hat ein loch. habe mich mit der verkäuferin in verbindung gesetzt. sie erlässt mir geld, wenn ich ihn nähe - oder schickt mir, nachdem ich den kaputten zurückgeschickt habe einen neuen. die versandkosten soll ich noch einmal tragen......... ist das wirklich so? lg und vielen dank


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von biggi71

ja, das ist so. zumindest wenn sie Privatverkäufer ist. Und bei Händlern auch, wenn der Verkaufspreis unter 40€ lag.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von biggi71

Sie ist ja eigentlich Privatverkäuferin, da ist das relativ ein Geben und Nehmen. Wenn du aber schreibst, sie verkauft recht viele *neue* Röcke, dann ist anzunehmen, dass sie es eigentlich doch gewerblich betreibt und dann würde gelten: *Recht auf Nacherfüllung Bei Vorliegen eines Mangels steht dem Verkäufer grundsätzlich zunächst das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung zu. Der Verkäufer kann versuchen, den Mangel durch eine Reparatur oder Nachlieferung mangelfreier Ware zu beseitigen. Dafür sollten Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen. Grundsätzlich dürfen Sie als Käufer entscheiden, ob Sie eine Reparatur oder eine Nachlieferung bevorzugen. Der Verkäufer kann die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung (Reparatur oder Nachlieferung) nur ablehnen, wenn diese für ihn mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder unmöglich ist. Die Kosten der Nacherfüllung (Transportkosten, Arbeits- und Materialkosten) hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 Abs. 2 BGB). * Das kannst du auf der eBay-Hilfeseite nachlesen (rechtsportal). LG


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

schick mir doch mal den Verkäufer-Nick via PN. Ich kann mal genauer schauen... LG