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eine minute nich aufgepasst :-(

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eine minute nich aufgepasst :-(

claudia2406

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nun hat das auto meiner freundin einen fetten kratzer . morgen muss ich erstmal versicherungscheck betreiben. grüße c & kids


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Antwort auf Beitrag von claudia2406

wie alt ist denn dein kind. hab mal gehört das bis zu einem alter von 6 jahren keiner haften muss. nicht mal die eltern wie es immer so schön heisst. eltern haften für ihre kinder


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Und dann soll die Freundin den Kratzer selbst zahlen?????


claudia2406

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er ist 2 jahre alt der stinki :-)


claudia2406

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hä? nee, wie kommste darauf?


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das war bei rechtirrtürmer im fernsehen rtl glaube ich. kinder haben quasi narrenfreiheit.


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das war bei rechtirrtürmer im fernsehen rtl glaube ich. kinder haben quasi narrenfreiheit.


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Antwort auf Beitrag von claudia2406

hä? ich meine engel


claudia2406

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aneinander vorbei gehäht *lol*


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von claudia2406

Wenn du ihn Haftpflicht versichert hast, zahlen die das. Muss man aber meist seperat machen, bei den meisten sind Kinder unter sieben nicht einfach mit drin ! Mein Sohn ist mal mitm Laufrad in einen Jaguar gefahren :-( haben die auch bezahlt !


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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Stilvoll, dein Sohn!!!


Anja+Calvin

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Haben sie im Prinzip das ist richtig, aber ICH würde es dann bezahlen, was wäre das denn für Arsch verhalten ?


Anja+Calvin

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Ja ich hab auch gedacht "Warum ausgerechnet dieses Auto" in der Strasse stand kein einziges anderes dickes Auto :-) Der Mann war aber sehr, sehr nett und hat meinem Sohn auch gesagt, dass es überhaupt nicht schimm ist und mal passieren kann !


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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

du hast ja nach versicherung gefragt. natürlich macht man das bei einer freundin


Anja+Calvin

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Auch bei jedem anderen !


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Antwort auf Beitrag von claudia2406

wenn du nicht aufgepasst hast oh je... § 828 BGB Deliktfähigkeit (Haftung) Minderjähriger 0.-7. Geburtstag keine eigene Haftung (nicht deliktfähig) 0.-10. Geburtstag keine eigene Haftung im motorisierten Straßenverkehr (außer bei Vorsatz) ab 7./10.-18. Geburtstag eigene Haftung nur, wenn der Minderjährige selber verantwortlich gemacht werden kann. Dies ist nur möglich, wenn er auf Grund seines Alters und seiner Reife erkennen musste, dass durch sein Verhalten ein Schaden entstehen konnte (bedingt deliktfähig) ab 18. Geburtstag Haftung in vollem Umfang für Schäden, die schuldhaft verursacht wurden (voll deliktfähig) Aufsichtspflicht Auf der anderen Seite sollen die Geschädigten natürlich auch nicht schutzlos dastehen, wenn Ihr "Sprössling" einmal die Fensterscheibe des Nachbarn zerbrechen sollte. Deshalb nimmt der Gesetzgeber ggf. Sie in die Haftung. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Aufsichtspflicht verletzt haben (gem. § 832 BGB). Dies wird vom Gesetzgeber von vorneherein unterstellt. Können Sie jedoch nachweisen, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann können Sie auch nicht haftbar gemacht werden. Allerdings ist ein solcher Nachweis in der Regel schwer zu erbringen. Eine Haftung für fremdes Verschulden gibt es hierbei also nicht. Die Haftung begründet sich allerdings im Rahmen der eigenen Aufsichtspflicht gegenüber Kindern. Das Hinweisschild an Baustellen müsste daher wohl eher lauten: Eltern haften für ihre Aufsichtspflichtverletzung. Mit der Barmenia-Haftpflichtversicherung können Sie sich gegen Ansprüche wegen Verletzung der Aufsichtspflicht versichern:


claudia2406

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ich war gar nicht dabei. oje oje. nun muss ich mal schauen wie das so abläuft... ich habe zwar ne haftpflicht, aber ob da der knirpsi mit drinne ist weiß ich gar nicht.


Anja+Calvin

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Ja da sind wir uns doch einig, trotzdem ist es ein Scheiss verhalten dann dafür nicht grade zu stehen ! Wenn mein Kind was kaputt macht und ich ihn nicht vernünftig versichert habe, dann haben ich nach meinem Gewissen den Schaden zu tragen. Laut BGB muss man es nicht, aber ich würds tun !


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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

es ging in erster linie ja nur um die rechtsfrage. klar macht man das


claudia2406

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

naja, wir haben doch die aufsichtspflicht verletzt, von daher. na, gibt´s weihnachten nur ein olles suppenhuhn...


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Antwort auf Beitrag von claudia2406

und mit ganz viel liebe noch besser.


Anja+Calvin

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Das weis ich nicht, ich war drei Schritte hinter meinem Sohn, er war da 2,5 und ich hab sie somit nicht verletzt !


claudia2406

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jepp, und aus den knochen koch ich noch ein süppchen. da kommt was bei rum bei dem huhn :-).


claudia2406

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

nee nee, männe hat noch mit seinem kumpel gelabert. die kinder sind vorneweg, zwei muttis dabei (eine davon) die betroffene. gesehen hat er den kleinen, war aber einige meter entfernt.


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von claudia2406

sondern einfach passiert! Das kind war ja nicht völlig alleine draußen! meine versicherung (DEBEKA) Übernimmt das immer, egal was ist (Kind hat das Sofa vom nachbar mit textilfarbern in NEONFarben angemalt, juchuh, war fast neu, Versicherung schickte noch am nächsten tag jemanden, der das Sofa komplett gereinigt hat, auch die unbemalten stellen, damit es gleichmässig neu aussieht. gekostet HÄTTE die Reinigung etwa 300,-€, wir haben nix gezahlt...


claudia2406

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

naja, aber papa war eben nicht in unmittelbarer nähe :-(.