elkeupina
Hallo! Am 10. Geb. unseres Sohnes spielt in einer kleinen Kneipe (ganz ganz harmlos) Paddy goes to Hollyhead (Irische Musik). Den mag er total gerne... und wir natürlich auch. ;-) Jetzt würden wir ihn gerne überraschen indem wir ihm morgens die Karte schenken. Aber dürfen wir ihn denn dorthin mitnehmen (wegen Jugendschutz usw.) ??? Wer weiß das? Konzert beginnt glaube um 20 Uhr und wird bis ca. 22 Uhr dauern denke ich. Danke!
ihr seid doch die eltern...oder? wenn ihr dabei seid, dürfte das doch keine probleme geben....
wegen Schule am nächsten Tag hätte ich da so meine Bedenken. Aber wenn der Geburtstag auf einen Freitag oder Samstag fällt, wieso nicht?
Meiner Meinung nach hat ein Kind von 10 Jahren in dem Alter nix in einer Kneipe zu suchen, so mit 12 oder 13 okay! Mit Jugendschutz weiß ich es leider nicht Mach ihm lieber ne Freude und schenk ihm ne CD oder guck mal nach Open-Air-Veranstaltungen
Weißt du denn was es für ne Kneipe ist? Also wenn die Eltern dabei sind, dann ist das doch nicht so schlimm. Kommt halt darauf an wann es ist. Wenn am nächsten Tag Schule ist, würde ich das nicht machen.
Wir kennen die "Kneipe" sehr gut, wir waren da auch schon öfter.
Beim letzten Konzert waren dort auch einige Kinder mit dabei.
Ich wollte allerdings sicher gehen. Ich finde gerade beim googlen nichts auf Anhieb wo das schwarz auf weiß steht.
Möchte nicht Gefahr laufen, daß wir davor stehen und er darf nicht mit rein.
Die Veranstaltung fällt LEIDER auf einen Sonntag!!!!
Ich finde das total dämlich. Aber es gibt sonst nichts! Die spielen ja auch nicht so oft!!!! Man darf sich das auch nicht als normales Rockkonzert oder ähnliches vorstellen. Da sind vielleicht max 100 Leute... überwiegend auch noch ältere. Also ganz harmlos.
Und wegen der Uhrzeit mach´ ich mir eigentlich keine Gedanken.
Der Kleine ist eh nie müde zu kriegen. Der geht auch seltenst unter der Woche vor 21 Uhr ins Bett und steht morgens ohne Probleme auf.
Es ist ja nur der eine Tag! Drei Tage später gibt´s Osterferien.
Ich würde ihm sooooo gerne diese Freude machen.
CD´s hat er von denen eh schon alle. Der singt jedes Lied (englisch) fliesend mit!
Man muss ja nicht alles pauschalsieren.
Du kennst doch dein kind am besten, und wenn du weißt, dass er eh spät müde ist, dann ist es doch okay.
Am Ende müsst ihr das selber entscheiden, aber hier mal eine Richtlinie § 4 Gaststätten JuSchG (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. LG
bist du Anwältin oder was ähnliches? Bist du sicher, dass sich da jemand daran hält? Er wird ja sich nicht gleich einen ansaufen oder! Er hat seine Eltern dabei, ist doch alles okay!
Er ist 10 und keine 5 mehr .....und ich denke, auch als Eltern darf man mal unvernünftig sein und mit dem Kind dort hingehen, auch wenn am nächsten Tag Schule ist! Ich würde meinem Kind die Freude machen und gehen. Warum immer so streng sein...Geburtstag ist 1 x im Jahr...da kann man mal eine Ausnahme sein......und später sind es für das Kind schöne Kindheitserinnerungen..... Rein darf er sicher in die Kneipe...die Eltern sind ja dabei!
sehe ich auch so. Er hat Geburtstag.
Eine der Fragen der AP: "Aber dürfen wir ihn denn dorthin mitnehmen (wegen Jugendschutz usw.) ??? Wer weiß das?" Wuselmaus hat einenen Auszug des Jugendschutzgesetzt gepostet und IHRE Meinung geschrieben, mehr nicht Du hast geschrieben : Wenn es auf einen Fr. oder Sam. fällt wäre es kein Problem...aber wenn am anderen Tag Schule wäre hättest Du schon bedenken... Fast alle sage : Klar mach doch und plötzlich bist Du derselben Meinung und jetzt ist es egal ob es ein Sonntag ist.......Du bist und bleibst ein Fähnchen im Wind ACHTUNG : Schleimspurgefahr!!!!!
Es wurde hier genau die Frage der AP beantwortet! Sie hat doch nach dem Jugendschutzgesetz gefragt! Und im Jugendschutzgesetz steht ja drin, das es ERLAUBT ist wenn die Eltern mit dabei sind! Also wo ist nun das Problem? Wäre es um das steirische Jugendschutzgesetz gegangen, hätte ich direkt eine Mappe zur Hand, in der diese Dinge stehen! Ich hoffe sehr, dass die Lokalbesitzer und besonders Eltern sich an das Jugendschutzgesetz halten! Hier in Ö wird das recht streng überprüft. Lokalbesitzer und auch Eltern, die sich nicht daran halten, bekommen empfindliche Strafen!
Da versteht aber jemand ganz eindeutig den Gesetzestext nicht. Und die Intention der Posterin des Textes auch nicht.
es wird auch kontrolliert und das Jugendschutzgesetz ist dazu da, die Jugend zu schützen, meist vor sich selbst, manchmal auch vor unvernünftige Erwachsene. ich denke, bis zu einer gewissen Uhrzeit ist das okay. Wenn es eine jugendpflegerisch wertvolle Veranstaltung ist oder der Brauchtumpflege dient, darf man als Jugendlicher sogar länger da bleiben. Ich würde sagen: Bis 22 Uhr ist für den 10 jährigen okay und ich würde es in dieser Ausnahme machen. Aber einfach das Jugendschutzgesetz außer Acht lassen würd ich nicht, weil ich als Eltern dann ein ganz schlechtes Vorbild abgebe.
lesen und verstehen?! Verdammt, fällt das heut wieder schwer.
Wochenende warum nicht?! Ihr seit ja die Erziehungsberechtigten. Viel Spass!
würde auch. er wird sich schon melden, wenn es doch nicht so der kracher ist...
Wenn es ein Wochenende oder in den Ferien ist, würde ich es auch machen.
Also verboten ist das definitiv nicht. Ihr seid ja dabei. Und er wird ja auch keinen Alkohol trinken
Wenn er am nächsten morgen nicht zur Schule muss, würde ich ihn mitnehmen! Viel Spaß!
LG Rosinchen
Wir kennen die "Kneipe" sehr gut, wir waren da auch schon öfter. Beim letzten Konzert waren dort auch einige Kinder mit dabei. Ich wollte allerdings sicher gehen. Ich finde gerade beim googlen nichts auf Anhieb wo das schwarz auf weiß steht. Möchte nicht Gefahr laufen, daß wir davor stehen und er darf nicht mit rein. Die Veranstaltung fällt LEIDER auf einen Sonntag!!!! Ich finde das total dämlich. Aber es gibt sonst nichts! Die spielen ja auch nicht so oft!!!! Man darf sich das auch nicht als normales Rockkonzert oder ähnliches vorstellen. Da sind vielleicht max 50 - 100 Leute... überwiegend auch noch ältere. Also ganz harmlos. Und wegen der Uhrzeit mach´ ich mir eigentlich keine Gedanken. Der Kleine ist eh nie müde zu kriegen. Der geht auch seltenst unter der Woche vor 21 Uhr ins Bett und steht morgens ohne Probleme auf. Es ist ja nur der eine Tag! Drei Tage später gibt´s Osterferien. Ich würde ihm sooooo gerne diese Freude machen. CD´s hat er von denen eh schon alle. Der singt jedes Lied (englisch) fliesend mit!
Frag den Kneipenbesitzer, ob Kinder erlaubt sind. Vom Gesetz her spricht nichts dagegen. Wir sind mit unserer Tochter oft sehr spät unterwegs, das wird ihm schon nicht schaden.
dann würde ich mit ihm da hin gehen :-) Ansonsten nehmt einen Polizisten mit, der bestätigen kann, dass ihr das Jugendschutzgesetz nicht verletzt, siehe bei wuselmaus *lol
Also ich bin auch GANZ SICHER, daß es ihm nicht schadet. Er hätte riesen Spaß dran!!!!!
hast du mal nen Link zu der Band, die da spielen oder wo ich mal die Musik hören kann.
geht mit ihm dahin, auch wenn er einmal am sonntag ein bißchen später ins bett kommt das finde ich nicht schlimm
Wer richtig liest, ist klar im Vorteil - es wurde nach dem JuSchG gefragt und ich hab zu Anfang meine Meinung gesagt, wenn DU das anders siehst, meinetwegen und lt. Gesetz ist es doch erlaubt - was hast du jetzt für ein Problem?
...und das fähnchen weht gewaltig. sie sollte sich ihre antworten selbst nochmal durchlesen. morgen vielleicht. *gähn*
Beim Fähnchen stürmt es schon...
morgen durchlesen bringt bei bestimmter Person nicht wirklich viel
Ja klar.... .... einige der Band-Mitglieder kommen auch hier aus unserer Gegend. .... hier ist ein Live-Auftritt: http://www.youtube.com/watch?v=gnVyAXIBrk0&feature=related
Hi, such mal bei Google nach Jugendschutzgesetz und Tabelle, da bekommst du ein paar Bilder angezeigt, worauf kurz dargestellt ist, wann und wo sich dein Kind in deiner Begleitung aufhalten darf. VG Schlumpf
schau mal hier http://eltern.t-online.de/jugendschutzgesetz-2011-ausgang-aber-wie-lange-/id_18117010/index
...
wir waren vor kurzem zu einem konzert im gewandhaus. "stille nacht" tour der kelly family. da waren einige kinder, auch unter 10. das ging bis 22:45 uhr. meine tante waren mit ihren kids auch, 7 und 10 jahre alt. am nächsten tag war frei, wenn er das aber zeitmäßig aushält würde ich es machen.
Ich möchte ja auch das JSG unbedingt einhalten, deswegen möchte ich mich ja informieren. Wenn es nicht möglich ist, bekäme er eben ein anderes Geschenk... einfache Sache. Aber sowas finde ich einfach immer schöner als das x. Spiel o.ä. Es muß nichts materielles sein.... ein Erlebnis/ eine Unternehmung ist oftmals viel mehr. Ich danke Euch schon mal für Eure ehrlichen Meinungen. Wir werden es sicher machen. ;-)