--Divinitas--
folgendes problem: mein ex geht in die privat insolvens ich beziehe arge und wenn ich unterhaltsvorschuss beantrage fliegt er sofort aus der insolvens raus da er ja dann während der insolvens schulden bei der unterhaltsvorschuss kasse macht der schuldnerberater hat gesagt wir müssen beim jugendamt ein null euro erklärung oder sowas machen das ich während der insolvens auf unterhaltszahlungen verzichte aber die arge gibt mir doch vor alle leistungen zu beantragen die ich bekommen kann sodass die arge nur aufstocken muss oder kann man das mit der arge regeln??? lg alex
mein ex ist auch in der privatinsolvenz (wenns stimmt) und ich hab trotzdem uvg gekriegt....
ich bezweifle stark das dein Ex wegen Unterhalt aus der Privatinsolvenz fliegt... das sind ja keine Schulden, die er 1. sofort abzahlen muss und 2. muss man das meist mit Nachweis von Eigenbemühungen nicht mal zurück zahlen
ich beziehe nur wohngeld, er hat auch privatinsolvenz laufen, nun rechnen die mir beim wohngeld vollen unterhaltssatz an, den ich nicht bekommen habt, habe uvg beantragt, hat er halt pech gehabt, aber warum soll mein kind verzichten
Seit wann soll die Mutter auf den Unterhalt für Kinder verzichten können??
hört sich komisch an außerdem kannst du nur auf unterhalt für dich verzichten (was nachher ärger von der arge gibt), aber nicht auf den unterhalt fürs kind! für schulden oder nicht, ist der KV verantwortlich. man macht nämlich nicht zwangsläufig schulden, die man zurückzahlen muß. aber das sollte der schuldnerberater eigentlich wissen!
http://www.schuldnerberatung-diskret.de/insolvenz-unterhaltszahlungen
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und was machst du jetzt?! er muß sich darum kümmern, du unterschreibst bitte nüscht!
und höre mir das genauer an das ist mir alles zu kompliziert
himmel bitte, bitte lass dich nicht übern tisch ziehen, wende dich ans ja und sonst nirgends hin, die andren können dir ja sonst was erzählen
mein nachbar zahlt trotz privatinsolvenz für alle seine kinder massenhaft unterhalt. (er hat vier kinder... ) frag bei der arge, wenn nicht ... tja, jeder ist sich selbst am nächsten.
in der inso geht unterhalt ja auch vor UVG kann sie beantragen und er baut keine neuen schulden auf, wenn er leistungsunfähig ist. aber da muß er sich drum kümmern. besteht ein titel, muß dieser abgeändert werden und das am besten VOR der inso warum möchte sich die AP informieren? sie hat damit ja nix am hut
weil ich mich unter druck gesetzt fühle mein ex rief eben an und erzählte mir das alles und fing dann an wenn cih den unterhalstvorschuss beantragen würde würde er sofort aus de iso fliegen das habe ihm der schuldnerberater gesagt und er müsse dann in haft ich habe von so etwas keine ahnung und weiß nicht wie weit ich im glauben schenken kann und ich habe ihm gesagt das ich das von dem schuldnerberater selber hören will wenn es dann so sei und er einen termin machen soll bei dem ich dabei bin
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das Jugendamt wird dir erklären, dass er keine Schulden macht, solange er die Bedingungen erfüllt... unterschreibe ja nichts... ist nicht dein Problem
...ER geht in Haft, wenn SEIN KIND etwas zu essen braucht und er das nicht bezahlen will. Ist doch richtig so! Eigentlich *lach* Aber das Gesetz sieht das so nicht vor, auch das Insolvenzgesetz nicht. Während der Inso ist er gezwungen, seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen und keine neuen Schulden zu machen. Das heißt, wenn er keinen Unterhalt zahlt, häuft er Schulden an, das darf er nicht, weil er sonst seine Restschuldbefreiung gefährdet (also nicht nach sechs Jahren schuldenfrei ist, egal wie hoch die Summe vorher war). Das einzige, was ihm da hilft, ist halt UNTERHALT zu zahlen. Wo ist das Problem? Wenn er nicht leistungsfähig ist, weist er das dem Jugendamt nach und gut ist --> keine Schulden. Wenn er es nicht nachweisen kann, ist er leistungsfähig --> zahlen. So oder so muss euer Kind etwas zu essen haben und ER muss dafür sorgen. Das hat NIX mit Insolvenz zu tun. Dass er dich das unterschreiben lassen will, kann ich mir gut vorstellen. GEHT ABER NICHT, du kannst nicht für das Kind auf Unterhalt verzichten, dazu hast du gesetzlich kein Recht. Lass ihn einfach auflaufen, informieren muss ER sich, nicht du. Unterschreibe einfach nix und geh deinen Weg. Lass dich nicht verrückt machen. Hat er dich immer schon emotional erpresst?
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