Mit wurde gesagt, dass einem nur das ALG I zusteht, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das ist ja bei dir nicht der Fall. Also direkt Hartz IV. Hast du dein Kind im KIGA, stehst dem Arbeitsmarkt also zur Verfügung, aber findest keine Anstellung hast du Anspruch auf ALG I, sowie aufstockend Hartz IV!!!