Elternforum Rund ums Baby

Die Damen, die sich heute Abend eingeloggt haben...

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aum

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... würdet Ihr bitte mal schauen: http://www.rund-ums-baby.de/forum/beitrag.htm?id=3916753 Eine Bekannte meinte ich solle mich ja nicht abmelden, sonst hätte ich im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Reha-Maßnahmen.... Also: Abmelden und selber weiter suchen Arbeitslos gemeldet bleiben und weiter suchen Arbeit suchen melden und weiter suchen Die von der Agentur kennen sich auch nicht aus, die meinen ich solle mich an die Deutsche Rentenversicherung wenden....


Caiss

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Antwort auf Beitrag von aum

ich kenn das nur so, wenn du weiterhin angemeldet bleibst das du suchst, dann können die dir Angebote zuschicken die du wahrnehmen mußt, ich bin mir nicht sicher ob es dann Pflicht ist, das du dich bewerbst ... wie das mit der RehaMaßnahme aussieht, dazu kann ich dir nichts sagen ich z.B. war nach den drei Erziehungsjahren, NICHT beim Arbeitsamt gemeldet, gesucht habe ich mir selber was eine Arbeitskollegin hat ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen, danach nichts mehr und sie hat sich dann abgemeldet, macht jetzt eine Reha-Sport-Maßnahme und bekommt dies auch normal gezahlt von der KK am besten infomierst du dich bei deiner KK oder wie gesagt bei der Rentenversicherung darüber ...


taram

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Antwort auf Beitrag von aum

Ich habe mal gegoogelt: http://www.aspect-online.de/finanztipps/arbeitslos-ohne-arbeitslosengeld-20102008.htm http://www.renten-fakten.de/wichtig-fur-die-rente-auch-bei-kurzen-uebergangszeiten-arbeitslos-melden-2573


aum

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Antwort auf Beitrag von taram

Die Seiten sind Klasse danke.


RM-

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Antwort auf Beitrag von aum

so als erstes, wenn du dich abmeldest,wo wirst du krankenverscihert sein?? bei deinem mann?? dann ist es ok 2. wenn du zwar hartz4 beantragst du ja aber sowieso nichts kriegst (wäre hier im april diesen jahres genauso) bekommst du weder geld noch jobangebote,die meiste zeit wirst du verwaltet aber mehr auch nicht, wenn du eh kein geld von ihnen bekommst,wozu dann jobangebote?? such dir doch selber was 3 wenn du dich abmeldest und krank werden, wie deine bekannte sagte wg rehamaßnahmen- ist es der arge eh schietegol weil der rententräger die rehamaßnahmen übernimmt, da hat mal die arge nüscht mit zutun was bleibst also melde dich bei der arge als arbeitssuchend ohne leistung und such dir was neues oder aber-- geh JETZT zum arbeitsamt und frage nach umschulungen o.ä


aum

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Antwort auf Beitrag von RM-

Suchen tue ich so oder so. Mir geht es um die Schließung der Lücken im Rentenverlauf. Wenn ich nur arbeitssuchend gemeldet bin habe ich ne Lücke in der Anrechnungszeit, aber nicht wenn ich arbeitslos gemeldet bin....


RM-

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Antwort auf Beitrag von aum

gehüpft wie gesprungen-- NICHT arbeitssuchen gemeldet zusein ist ja fast noch schlimmer--


Caiss

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Antwort auf Beitrag von aum

wenn nichts in die Rentenkasse eingezahlt wird, entsteht so oder so eine Lücke ...


aum

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Antwort auf Beitrag von Caiss

Anrechnungszeiten bei Arbeitslosigkeit bringen zwar keine höhere Rente, schließen aber Lücken im Versicherungsverlauf und zählen für die Wartezeiten. Außerdem können sie den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sichern. Eine Erwerbsminderungsrente gibt es nämlich nur für Versicherte, die in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenkasse abgeführt haben. Anrechnungszeiten verlängern diesen Zeitraum.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von aum

"Kindererziehungszeiten werden ja 10 Jahre bzgl. Rente berücksichtigt." Nach meiner Kenntniss werden 3 Jahre berücksichtigt, wenn man sie nachweisen kann, also beim ersten Kind war es bei mir automatisch, beim 2 Kind (ging von Elternzeit in den Mutterschutz) muss mein Arbeitgeber mir das bestättigen (ich habe nämlich noch eine Lücke, die ich füllen muss, bzw. die ich nachweisen muss) 10 Jahre, das wäre ja der Traum aller von Altersarmut bedrohten Mütter...


32+4

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habe keine zeit, also http://www.juraforum.de/lexikon/beruecksichtigungszeiten


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Okay, jetzt weiß ich,w as gemeint ist. Es sind jetzt nicht die drei Jahre, für die ich meine "durchschnittliche Rentenpunkte" bekomme (also, die mir finanziell auch angerechnet werden). Danke (und ich muss noch 11 Jahre arbeiten, dann ist meine Wartezeit um, reicht nur dann noch nicht aus ;-) )