tilesa
habt ihr nun schon eine einstweilige verfügung? oder hat die polizei "nur" eine wegweisung ausgesprochen? diese gilt allerdings nur 14 tage. macht schnell und geht zu einem anwalt, dieser wird die einstweilige verfügung beantragen. das wird ganz schnell gehen. die erste einstweilige verfügung ist gegen ein verstoß allerdings "nur" eine ordnungswidrigkeit. erst nach einer 2. einstweiligen verfügung wird es zu einer straftat. eine einstweilige verfügung kann nur das gericht erlassen.
auf dem zettel steht das er sich 10 tage weder meiner mutter, meiner schwester oder das haus ausuchen darf und das bei verstoß ein busgeld in höhe von 250 euro besteht diese muss dann verlängert werden
anwalts termin ist am donnerstag und im örtlichen frauenzentrum am freitag zur konflikt beratung und traumatherapie beratung
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