mic0202
man darf also sein kind beissen, schlafen, totschütteln...
http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/schock-urteil-in-dessau-jason-1-totgeschuettelt-eltern-frei-1cca7-51ca-23-955437.html
finde ich auch unmöglich nur weil nicht nachgewiesen werden konnte wer es war,
verurteilen müssen
NUR?? Ich find das ganze auch schlimm, aber was hätte man denn machen können, wenn die "Eltern" so abgeklärt sind und sich in 2 Jahren nicht einmal irgendwie "verraten"? Mitgefangen, mitgehangen gehört nunmal nicht zu unserer Justiz und jeder, der unschuldig ist, wird darüber sicher ganz froh sein (auch wenn ich nicht glaube, dass einer der beiden unschuldig ist!).
für beschaffungskriminialität ( wie klauen , überfall usw. ) wird man härter bestraft unfassbar sowas
sofort nach der geburt weggenommen ![]()
ich denke sie werden "nur" unter beobachtung des Jugendamtes stehen meiner meinung nach, hätten beide verurteilt werden müssen kann doch nicht sein das man sein kind umbringt und sich gegenseitig die schuld zuschiebt
Man hätte sie max. für die Misshandlung verurteilen können, WENN nachgewiesen ist, wer was getan hat. Man KANN niemanden verurteilen, dem man nicht nachweisen kann, dass er es getan hat... auch wenn man es sich in solchen Fällen sehnlichst wünscht. Aber wo sollte da die Grenze gezogen werden? Ich hoffe aber auch (wohl vergeblich), dass die ihr Kind nach der Geburt nie wieder allein sehen werden.
Unterlassene Hilfeleistung ist da aber auch noch etwas was wohl nicht stattgefunden hat.. Das man da nicht drauf eingeht... Muss sagen das er aber auch auf keinen einzigen Foto glücklich aussieht.. Der arme Junge..
Die letzten 10 Beiträge
- Baby im 7. Monat versucht, sich hochzuheben
- Echolalie mit 3,5 Jahren
- Entwicklungsstörung
- Baby, fast 8 Wochen alt kommt nur mit Schreien in den Schlaf
- Hypospadie fistelschließung schmerzen
- Babydecke
- Erfahrungen sehr anhängliches Kleinkind, trotzdem Kind 2?
- Situation Kindergarten
- Mit Baby Frühlingssonne geniessen
- Tinder extrem traurig