Mitglied inaktiv
Hi, meine freundin bekommen heute nachmittag besuch vom Gerichtsvollzieher, darf der einfach ihren tv pfänden , kennt sich da einer aus von euch? lg Dani
Nein ein TV gehört zum notwendigen Teilhabe am sozialen Leben und darf nicht so ohne Weiteres gepfändet werden. Es sei denn, es sind mehrere Geräte im Haushalt vorhanden. Und ich weiß nicht, wie es aussieht, wenn der Fernseher ein überdurchschnittlich teures Gerät ist. LG Kerstin
Ein normaler TV nicht, wenn sie ein Heimkino hat, könnte sie Probleme bekommen. Gruß
Wer hat sich das denn ausgedacht? Lg Fredda asozial weil sehhhhhr wenig TV nutzend...
Ja das ist wie Radio, das darf auch nicht gepfändet werden. Gruß
Beispielsweise sind folgende Sachen nicht pfändbar: * Sachen, die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt des Schuldners dienen und von ihm für eine angemessene und bescheidene Lebensführung benötigt werden (Kleidungsstücke, Betten, Geschirr, notwendige Möbel, Kühlschrank, ein Fernsehgerät etc.). * Lebensmittel und Brennmaterial (z.B. Heizölvorrat), sofern sie für den Schuldner und dessen Familie für vier Wochen erforderlich sind. * Arbeitsmittel von Personen, die körperliche oder geistige Arbeit leisten, sofern die Arbeitsmittel zur Fortsetzung der Tätigkeit benötigt werden (z.B. Werkzeug eines Handwerkers, Auto eines Handelsvertreters, Schreibmaschine eines Schriftstellers). * Bücher, die der Schuldner oder seine Familie in einer Schule oder Kirche gebraucht. * Trauringe, Orden und Ehrenzeichen des Schuldners. * Hilfsmittel zur Krankenpflege. Tiere, die im häuslichen Bereich des Schuldners und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, werden grundsätzlich nicht gepfändet.
Es gibt ernsthaft Wissenschaftler, die sich mit der Frage "Was sind Grundbedürfnisse?" beschäftigen. Und in den Industriestaaten gehört auch der TV dazu... Aber es ist ortsabhänig bzw. wird ortsabhängig betrachtet und ist ziemlich interessant.
ot
könnte der bei uns auch nichts pfänden.
Wenn also zu erwarten ist, dass die zu pfändende Habe nicht einmal annährend den Betrag einbringt, wegen dessen gepfändet wird und die Pfändung und Versteigerung voraussichtlich mehr kostet als sie einbringen wird, dann wird eben auch nicht gepfändet. Auch wenn das Teil nicht zu den pfändungsfreien Gegenständen zählt. In den allermeisten deutschen Druchschnittshaushalten mit mittelmäßigem Wohlstand gibt es keinerlei wirklcih pfändbare oder pfändungswerte Habe. Sofern sich das auf Gegenstände bezieht. Bei Münzsammlungen, Bargeld und Sparbüchern oder -Verträgen, sieht das nochmal anders aus.
Wenn es ein wirklich teurer Fernseher ist, der auch wieder was einbringt bei der Versteigerung, dann darf der Gerichtsvollzieher eine Austauschpfändung vornehmen. Heißt: Das gute Ding pfänden und einen einfachen billigen dafür hinstellen. Wird aber in der Praxis äußerst selten gemacht. Eben wegen der Gründe im vorgenannten Post.
kommt auf das gerät an. neu und flachbild ja, da ein normaler röhrenfernseher ausreicht.
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