Janmaxsue
nachträglich mit einem anhang für den Mietvertrag kommen??
was steht denn darin ungefähr ?
kann er..aber nachträglich ist das einseitig
nein, es sei denn, das es vorher im mietvertrag schon fest gelegt wurde, das noch was nach kommt.
Kann ich mir nicht vorstellen.......was hat er denn für nen Anhang....
wir haben mehr garten bekommen..und den sein gemüse garten grenzt genau daran..nun will er was schriftliches machen das wir dort nix lagern oder eibuddeln oder so dürfen..z.b. bäume büsche sichtschutz oder holzlagern .
Würde Dich das einschränken?
ja..denn wir haben hier NULL Komma NULL NIX an privatsphäre.. und dann noch weniger..weil der affe von vermietersohn uns nur in die bude und garten glotzt...der will auch das schreiben machen..
Ich denke nicht, das man nachträglich mit sowas um die Ecke kommen kann, jedenfalls nicht ohne Eure Zustimmung! Dann könnte ja jeder Vermieter alles im nachhinein so regeln, wie es ihm gerade passt...nicht nur im Bezug auf Garten und sowas... Aber nehmen wir mal an, Ihr sagt ihm, das Ihr nicht einverstanden seid? Was passiert dann?