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Darf der Vermieter...

Darf der Vermieter...

Janmaxsue

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nachträglich mit einem anhang für den Mietvertrag kommen??


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Janmaxsue

was steht denn darin ungefähr ?


32+4

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Antwort auf Beitrag von Janmaxsue

kann er..aber nachträglich ist das einseitig


2xmami

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Antwort auf Beitrag von Janmaxsue

nein, es sei denn, das es vorher im mietvertrag schon fest gelegt wurde, das noch was nach kommt.


MamavonLucas

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Antwort auf Beitrag von Janmaxsue

Kann ich mir nicht vorstellen.......was hat er denn für nen Anhang....


Janmaxsue

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Antwort auf Beitrag von MamavonLucas

wir haben mehr garten bekommen..und den sein gemüse garten grenzt genau daran..nun will er was schriftliches machen das wir dort nix lagern oder eibuddeln oder so dürfen..z.b. bäume büsche sichtschutz oder holzlagern .


Fru

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Antwort auf Beitrag von Janmaxsue

Würde Dich das einschränken?


Janmaxsue

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Antwort auf Beitrag von Fru

ja..denn wir haben hier NULL Komma NULL NIX an privatsphäre.. und dann noch weniger..weil der affe von vermietersohn uns nur in die bude und garten glotzt...der will auch das schreiben machen..


Fru

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Antwort auf Beitrag von Janmaxsue

Ich denke nicht, das man nachträglich mit sowas um die Ecke kommen kann, jedenfalls nicht ohne Eure Zustimmung! Dann könnte ja jeder Vermieter alles im nachhinein so regeln, wie es ihm gerade passt...nicht nur im Bezug auf Garten und sowas... Aber nehmen wir mal an, Ihr sagt ihm, das Ihr nicht einverstanden seid? Was passiert dann?