ak
frage ich mal trotzdem an die Daheim gebliebenen : Wenn Kind ins Ausland geht, in einer Fa. ca. ein halbes Jahr arbeiten wird- aber nur um die Sprache zu erlernen- entfällt dann eigentlich das Kindergeld ? Kennt sich damit jemand aus ?
Ich habe das hier bei t-online gefunden Was gilt für Auslandsreisen? Geht ein Schulabsolvent länger als vier Monate auf Reisen, wird das Kindergeld in dieser Zeit gekappt. Nicht jeder Auslandsaufenthalt geht als Ausbildung durch, nur weil der Nachwuchs seine Sprachkenntnisse verbessert. Kindergeld fließt nur dann, wenn er in der Fremde eine anerkannte Berufsausbildung macht. Anerkannt werden allerdings auch Au-pair-Aufenthalte, wenn dazu ein Sprachunterricht mit wöchentlich mindestens zehn Stunden gehört (Aktenzeichen: BFH VIII R 79/99). Was gilt für das Auslandsstudium? Keinen Rotstift fürs Kindergeld müssen Eltern befürchten, deren Nachwuchs im EU-Ausland, in Norwegen, Liechtenstein oder Island studiert. Anders beim Studium in Nicht-EU-Ländern wie den USA oder in Australien. Nur, wenn das volljährige Kind dann seinen Wohnsitz im Haus seiner Eltern behält und in den Semesterferien auch tatsächlich in Deutschland ist, wird die Unterstützung weiter gewährt (Aktenzeichen: BFH III R 52/09).
Wenn an Sprachunterricht( min 10 Std wöchentlich) teilgenommen wird dann ja. Beim 'nur' arbeiten in einer Firma sieht es schlecht aus.
Geprüft wird nur, wenn das Kind über 18 ist. Dann muss offiziell eine Sprachschule besucht werden (wöchentliche Stundenzahl wurde ja hier schon angesprochen) Lg
Danke erstmal... Na...dann werden wir ja wohl wieder die Verliererkarte gezogen haben...
Wahhhhhhh
Was macht man nicht alles fürs Kindele, nicht wahr ???
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