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Bwerbungsfrage die 2.

Bwerbungsfrage die 2.

benny&yannick

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......bezugnehmend auf unser Telefonat vom 06.08.2012 möchte ich mich bei Ihnen als Altenpflegerin im Nachtdienst bewerben. Nach meiner abgeschlossenen Ausbildung als staatliche anerkannte Altenpflegerin konnte ich Erfahrungen im Nachtdienst sammeln. Bisherige Arbeitgeber haben mich für meine hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität sehr geschätzt. Auch meine 4 Kinder stehen meiner beruflichen Perspektive nicht im Weg, da eine Kinderbetreuung zu 100 Prozent gesichert ist. Geht das so???? Habe sowas von keiner Ahnung, da schon lange nicht gemacht


milesmaggrossesonnenbrillen

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

find ich gut,allerdings wenn dus genau so übernehmen willst, formheitshalber werden zahlen bis 12 ausgeschrieben, also vier Kinder. will nich klugscheissen,is halt so. grüße miles


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

......bezugnehmend auf unser Telefonat vom 06.08.2012 möchte ich mich bei Ihnen als Altenpflegerin im Nachtdienst bewerben. Nach meiner abgeschlossenen Ausbildung als staatliche anerkannte Altenpflegerin konnte ich BEREITS Erfahrungen im Nachtdienst sammeln. Bisherige Arbeitgeber haben mich für meine hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität sehr geschätzt. SIE KÖNNEN VERSICHERT SEIN, dass meine VIER Kinder meiner beruflichen Perspektive nicht im Wege stehen, da eine FLEXIBLE Kinderbetreuung zu 100 Prozent gesichert ist.


Rosinchen78

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Ja, das mit den Zahlen würde ich auch so machen, VIER in Buchstaben. Ist sicher nur ne Kleinigkeit. Hast du NUR im Nachtdienst deine Erfahrungen gesammelt, nie tags gearbeitet?? Das hört sich für mich so an. "Sie können versichert sein..." würde ich jetzt nicht schreiben, es gibt def. keine VERSICHERUNG.... wenn mal eines der Kinder sehr krank sein sollte fällst du aus. Das ist dann eben so. Deine eigene Formulierung gefällt mir besser, dass sie einfach wissen, die Kinderbetreuuung ist 100 pro abgedeckt. LG Rosinchen


Fru

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

Das mit der Kinderbetreuung würde ich auch so arg nicht betonen, wie Rosinchen schon sagt, Kind krank, Krankenhaus...es kann immer was passieren, das es nicht klappt, spreche da leider gerade aus Erfahrung...


zwergdackel89

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

man sollte möchte, würde usw usf nicht schreiben. eher "...bewerbe ich mich bei Ihnen als Altenpflegerin im Nachtdienst...


bella2627

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

hm... ich hab mir auch mal gedanken gemacht. generell fand ich es etwas kurz... aber ansonsten ist es gut! gar nicht so einfach, oder?


faraday

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Antwort auf Beitrag von bella2627

Ich denke es muß staatlich anerkannte Altenpflegerin heißen, (da du ja keine staatliche Altenpflegerin bist)