Berlin!
Neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie befürchten, von Ärzten aufgegeben zu werden, wenn keine Vorgaben existieren. Das höchste deutsche Gericht gab ihnen nun recht. Niemand dürfe wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischen Behandlungsressourcen benachteiligt werden. (Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/corona-krise-bundesverfassungsgericht-verpflichtet-gesetzgeber-zu-triage-regelungen-a-895dcd89-9f60-4632-b721-9ba568ac74a6) Az.: 1 BvR 1541/20 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-109.html
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