Elternforum Rund ums Baby

BV wird nicht ausgestellt

BV wird nicht ausgestellt

Laura1308

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Liebe Community ich bin derzeit etwas am verzweifeln. Ich bin derzeit in der 12 Woche schwanger, befinde mich derzeit im 2 Lehrjahr einer Ausbildung (bin schon 30 habe schon eine) ich mache eine Ausbildung zur Kauffrau für Gros und Außenhandel und eigentlich nichts so gefährdendes aber mit viel Lagertätigkeit, heben und Lärm durch Werkstatt etc.  Nun ist es so das ich schon eine Fehlgeburt hatte sowie zwei Kinder was ein extremfrühchen war und das andere gestorben ist. Außerdem habe ich schon ein paar mal diesmal eine Sturzblutung gehabt und ein großes Hämatom an der Gebärmutter. Die Frauenärztin möchte nicht das ich arbeite befürwortet das auch sowie mein Arbeitgeber der das auch nicht möchte das ich mich gefährde, außerdem kann er mir keine andere Tätigkeit geben als diese die ich nun mache. Ich selber darf auch nicht viel machen muss viel liegen und sitzen und darf nicht mehr so viel laufen derzeit. Allerdings ist es so das mir niemand dieses scheiß BV ausstellen will. Die Frauenärztin sagt das muss der AG machen sie dürfe das nur bei Zwillingen ausstellen.... der AG sagt das muss die Ärztin machen die dürfen das nicht weil nur die Ärztin den Zustand erkennen und beschreiben kann. Die Hausärztin darf es auch nicht machen bei der war ich auch, und dadurch das ich meine Frauenärztin eh wechseln möchte habe ich da auch nachgefragt und auch du sagen die Stellen das nicht aus sondern das muss der AG machen. Der macht es aber definitiv NICHT da ich mit der Personalabteilung gesprochen habe und die das definitiv nicht machen dürfen/ werden!! Ich bin nervlich am Ende da ich echt Angst um mich und mein Baby habe wenn ich wieder normal arbeiten gehe. Derzeit bin ich krank geschrieben aber falle bald ins Krankengeld.... und das ist bei meinen Gehalt halt kaum mehr was... kennt sich jemand aus oder weis was ich machen kann? Ich bin mit meinem Latein am Ende...


Chriss123

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Antwort auf Beitrag von Laura1308

Klingt nach einer verzwickten Lage. Ich bin kein Mediziner oder Jurist, aber hab darüber mal gelesen.   Hiernach: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-beschaeftigungsverbote-gibt-es--125138 würde ich deinem AG recht geben. Deine Tätigkeit ist nicht per se gefährlich für Schwangere. Man könnte da sicher was organisieren, damit Mutter und ungeborenes Kind nicht durch schweres Heben, ständiges Bücken etc gefährdet werden. Sobald dein AG aber einmal ein komplettes BV für dich allein auf Grund der Arbeitsbeschreibung ausgesprochen hat, müsste er dieses auf alle Schwangeren anwenden. Und ich kann nachvollziehen, dass ihm das nicht in den Kram passt, weil viele Schwangere mindestens einen Teil der Arbeit bis zum regulären Mutterschutz durchführen könnten. Deine FA ist aber auch nicht verpflichtet zur BV, wenn ich der HP oben glaube. BV ist Ermessenssache des behandelnden Arztes und kann auch von Hausarzt etc ausgestellt werden. Also entweder deine Schwangerschaft ist nicht so gefährdet wie du denkst oder die Gefährdung hat nichts mit deiner Arbeit zu tun. Im zweiten Fall erscheint mir eine Krankschreibung die korrekte Entscheidung zu sein. Und nach dem zweiten Fall klingt es bei dir leider. Halt die Ohren steif und hör dich vielleicht mal um nach Ärzten, die per se etwas ähm... freigiebiger sind mit AUs und co. Da gibt es ja in jeder Stadt jemanden...


BabyBoy20

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Antwort auf Beitrag von Laura1308

Sch*** Situation :/ Leider haben beide irgendwie recht. Dein Job per se ist (teilweise) machbar > BV vom AG muss nicht sein. BV vom Arzt gibt es generell fast nicht mehr (rechtliche Sache) Was du machen solltest: 1) in der Arbeit das Gespräch suchen. Wenn sie dir kein BV ausstellen, dann müssen sie den Arbeitsplatz so umstrukturieren, dass du ungefährdet arbeiten kannst. Also z.B. ein reiner Büroplatz. Wenn sie dann zu wenig Arbeit haben um dich zu beschäftigen, ist das ihr Problem. Gehalt musst du trotzdem so viel bekommen wie VOR Eintritt der Schwangerschaft (falls ihr WE Zuschläge bekommen solltet o.ä.).Wird von dir heben etc verlangt, kannst du das verweigern. Kündigen können sie dir deswegen nicht.  - Betriebsrat kontaktieren, falls vorhanden  - rausbekommen welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist (z.B. auch bei Arbeitsunfall). Diese haben auf der Homepage oft gute Infos zu dem TheMa - Betriebsarzt kontaktieren. Da müsst ihr einen haben. Der ist auch derjenige, der eigentlich entscheidet, ob dein AG in der jetzigen Situation ein BV ausspricht (nicht die Personalabteilung). Wichtig dafür: vorher muss klar sein, was du da arbeiten sollst (1). Im Idealfall nimmst du ein Schreiben deines FA mit dorthin, in dem steht, dass ein BV befürwortet wird und wieso. Geh da gut vorbereitet hin. Mit Ausdrucken von Begründungen, Gesetzestexten, ggf Urteilen. Zeit beim Betriebsarzt ist Arbeitszeit. Danach noch mal ein Gespräch mit Chef und Personalabteilung.   Was dein AG wissen sollte: für die Zeit deines BV bekommt er deinen vollen Lohn erstattet (Umlage 4), das bedarf ein bisschen Papierkram und dauert ca 3 Monate bis zur Rückzahlung. Aber er zahlt für dich im BV nicht drauf!    Das Problem: die Krankenkasse prüft das BV. Irgendwann. Meist erst nach Jahren. Ist sie der Meinung, es war nicht gerechtfertigt, dann muss derjenige, der das BV ausgestellt hat, das Geld zurückerstatten - davor haben alle Angst. Deswegen: Plan B) Schreiben vom FA und Schreiben vom Betriebsarzt dazu Unterschrift für Befürwortung eines BV deines AG an deine Krankenkasse schicken und dort prüfen lassen, ob sie das BV anerkennen. Mündlich ausmachen, dass wenn das durchgeht, du eben ins BV gehst. Bis dahin mit Urlaub überbrücken. (im BV sammelst du den vollen Urlaub an). Sollte das nicht klappen, bleibt nur 1) und du machst ganz kategorisch nur das, was geht = sitzen.    Hier gibt's die Gesetze: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/BJNR122810017.html#:~:text=(1)%20Der%20Arbeitgeber%20darf%20eine%20schwangere%20Frau%20nicht%20beschäftigen%2C,Fortdauer%20der%20Beschäftigung%20gefährdet%20ist. in deinem Fall u.a. §11(3)2 und (5)   - Arbeitszeugnis austellen lassen (falls es nach der Elternzeit für dich kein zurück dahin geben sollte)   Was dir klar sein sollte: -dein AG ist nur dafür zuständig dich zu schützen. Für deinen Gesundheitszustand kann er nichts. Die Vorgeschichte ist deswegen nicht wirklich eine Begründung für ein BV. Wenn du nur liegen dürftest, ist das wie wenn du krank bist: leider eine Krankschreibung,kein BV. Sitzende Tätigkeit muss er aber organisiert bekommen, oder eben ein Be ausstellen -BV Zeiten werden nicht auf deine Ausbildung angerechnet, umorganisierte Zeiten schon  - BV hört sich gut an. Heißt aber auch wenig Ablenkung und mehr Zeit für Sorgen   p.S. ich drücke dir die Daumen.ich habe leider ähnliches mitgemacht. Me8n Mantra, das mir geholfen hat den Stress zu senken: ja, Geld ist wichtig. Aber wenn es hart auf hart kommt, gibt es meist irgendeine andere Möglichkeit der Unterstützung oder an Einsparungen. Gesundheit hat man nur einmal. 


Schmetterfink

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Antwort auf Beitrag von Laura1308

"eine Ausbildung zur Kauffrau für Gros und Außenhandel und eigentlich nichts so gefährdendes aber mit viel Lagertätigkeit, heben und Lärm durch Werkstatt etc."   Du darfst lt. § 11 Abs. 3, Satz 2 MuSchG nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die dich "Erschütterungen, Vibrationen und Lärm" aussetzen. Das muss dein Arbeitgeber ändern. Nach Satz 2 darfst du ebenfalls nicht "regelmäßig Lasten von mehr als 5 Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 Kilogramm Gewicht von Hand heben, halten, bewegen oder befördern". Lärm ist definiert als Überschreiten des Beurteilungspegels von Lr = 80 dB(A). Ich denke allerdings, dass in der Ausbildung zur Kauffrau auch ohne Tätigkeiten im Lager oder der Werkstatt noch genug Arbeit verbleiben sollte, die du durchführen kannst? (Falls nicht, würde ich grundlegend überdenken, ob deine Ausbildungsinhalte der des Berufsbilds "Kauffrau" entsprechen) Wurde eine Gefährdungsbeurteilung gemacht? Sind daraufhin alle nach MuSchG als gefährdend eingestuften Aufgaben für dich gestrichen worden? Dann ist dein Arbeitgeber seiner Aufgabe, dich und dein Kind in der Schwangerschaft zu schützen, pflichtgemäß nachgekommen. Er kann dich nur ins (Teil)BV schicken, wenn deine Schwangerschaft aufgrund deiner spezifischen Tätigkeit bei ihm gefährdet wird und er deinen Arbeitsplatz auch nicht so anpassen kann, dass du weiterhin sinnvoll beschäftigt wirst. Als Kauffrau, was ja klassisch erstmal ein Büroberuf ist, sehe ich das so erstmal nicht. Wenn du als Kauffrau allerdings wirklich Lager- und Werkstatttätigkeiten übernehmen musst, die du lt. MuSchG nicht übernehmen darfst (wegen Erschütterungen, Lärm oder regelmäßigem schwerem Heben) und diese einen so großen Teil deiner Aufgaben einnehmen, dass du quasi kaum noch was zu tun hast, dann muss dein AG dich zumindest in dem Umfang ins Teil-BV schicken, in dem er dir keine anderen Aufgaben zuweisen kann.   § 11MuSchG regelt das ganz klar dein Arbeitgeber darf dich keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen du Gefahrstoffen ausgesetzt bist, mit Biostoffen gewisser Risikogruppen in Berührung kommst, durch physikalische Einwirkungen gefährdet wirst oder besonderen körperlichen oder mechanischen Belastungen ausgesetzt wirst. Dein Arbeitgeber darf dich aber in als allgemein die Schwangerschaft nicht gefährdenden Bereichen weiterhin einsetzen, wenn er die Arbeitsbedingungen entsprechend §9 MuSchG gestalten kann: Gefährdungen nach §11 vermeiden, dir die Möglichkeit für Arbeitsunterbrechungen bieten, Ruhemöglichkeiten (sitzend/liegend) schaffen, einen gewissen Arbeitszeitkorridor einhalten. Wenn er das kann (und macht), darf er dir kein BV ausstellen. Kann er das nicht in vollem Umfang, muss er dir ein Teil-BV ausstellen (z.B. 50%, weil das gefährdende Tätigkeiten wären, die 50% Bürojob Einkauf/etc. könntest du aber weitermachen). Kann er das gar nicht, muss er dich ins BV schicken. Er kann und darf dich nicht ins BV schicken, weil deine Schwangerschaft aufgrund deiner Gesundheit gefährdet ist, das ist Aufgabe deines Arztes.   "Die Frauenärztin sagt das muss der AG machen sie dürfe das nur bei Zwillingen ausstellen"   Das ist Schwachsinn, natürlich darf sie das auch bei Einlingsschwangerschaften. Dein AG schickt dich ins BV, wenn er deinen Arbeitsplatz nicht so anpassen kann, dass er den Vorgaben des MuSchG entspricht. Dein Frauenarzt schickt dich ins BV, wenn deine gesundheitliche Situation schwangerschaftsbedingt lebensbedrohend für dich oder dein ungeborenes Kind ist, egal welcher Tätigkeit du nachgehst. Ob du dabei mit einem, zwei oder fünf Kindern schwanger bist, ist dabei grundsätzlich erstmal egal (wobei das Risiko bei Mehrlingsschwangerschaften eben grundlegend immer schon erhöht ist). Wenn deine Frauenärztin der Meinung ist, dass deine Schwangerschaft durch jedwede Arbeit gefährdet wird, also auch durch solche Tätigkeiten, die Schwangeren lt. MuSchG erlaubt sind (8 Stunden am Tag im Büro am Rechner sitzen und Listen führen, Bestellungen machen etc., mit der Möglichkeit regelmäßiger, auch ungeplanter, Pausen,), dann kann, darf und soll sie dich ins BV schicken. Sie kann und darf dich nicht ins BV schicken, weil du auf deinem Arbeitsplatz Lärm und/oder Erschütterungen ausgesetzt bist, das ist Aufgabe deines Arbeitgebers.   Überleg dir jetzt als erstes, wer dein richtiger Ansprechpartner ist. Meinst du, dass dein Arbeitsumfeld durch seine Gestaltung (" viel Lagertätigkeit, heben und Lärm durch Werkstatt") dich gefährdet? Dann wende dich nochmal an deinen Arbeitgeber. Alle nach §11 MuSchG gefährdenden Tätigkeiten sind einzustellen, dein Arbeitsplatz ist entsprechend anzupassen. Kann er dir das nicht ermöglichen (z.B. durch eine Änderung deines Tätigkeitsbereichs, durch die Zuweisung eines anderen Büros oder durch Home Office), dann muss er dich ins BV schicken, da die Gefährdung in deinem Arbeitsplatz bedingt liegt. Deine Entgeltfortzahlung kann er sich im Umlageverfahren wieder holen. Meinst du (bzw. deine behandelnde Ärztin), deine Gesundheit (bzw. die deines Kindes, bzw. deine Schwangerschaft allgemein) ist durch jegliche Art der Arbeit gefährdet (Extremfrühchen, Totgeburt, Sturzblutungen, Hämatom)? Also auch durch eine sitzende Bürotätigkeit, die du jederzeit unterbrechen kannst, um dich z.B. im Sanitätsraum kurz in Ruhe auf eine Liege zu legen? Dann wende dich nochmal an deine Frauenärztin bzw. im Zweifel im neuen Quartal an einen anderen Gyn. In diesem Fall müsste dich dein Gyn ins BV schicken, weil die Gefährdung durch deinem Gesundheitszustand bedingt ist. Es kann auch sinnvoll sein, mit deinem Gyn erstmal über eine AU zu sprechen. Das kommt aber natürlich auf deine Beschwerden an.   Du läufst halt in das Problem, dass Beschäftigungsverbote zeitweilig recht inflationär, quasi im Gießkannenprinzip, verteilt worden sind. Natürlich stößt das den Kassen, welchen die Kosten im Umlageverfahren tragen, irgendwann auf. Dadurch werden entsprechend die Kontrollen strikter. Das ist grundlegend auch nicht falsch. Es gibt durchaus einen (kleinen) Anteil Schwangere, die ("nach" Corona) hoffen, dass sie ihre Schwangerschaft entspannt mit Freizeit verleben können und eben nicht mehr ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit abreißen müssen (weil die Freundin das während der Coronahochzeiten wg. Kundenkontakt auch nicht musste z.B.). Es gibt auch Schwangere, die glaube, dass alleine der Status "Risikoschwangerschaft" ein BV quasi bedingt, aber auch das ist eben nicht so, da es in einem großen Teil der Fälle kein akutes Risiko gibt sondern lediglich das Risiko auf Komplikationen erhöht ist. Eine unkomplizierte Schwangerschaft ist aber eben grundlegend erstmal kein Grund für ein BV. Das soll greifen, wenn der Arbeitsplatz nicht anpassbar ist oder der Gesundheitszustand der Schwangeren so prekär ist, dass jegliche berufliche Tätigkeit die Schwangerschaft gefährdet. Es klingt durchaus so, als sei das bei dir der Fall. Du musst dir jetzt nur erstmal klar werden, auf welcher Grundlage dir ein BV ausgesprochen werden müsste. Aufgrund der Zuschneidung deiner aktuellen Stelle, die vom AG auch nicht angepasst werden kann? Dann muss der AG das auch machen. Aufgrund deiner körperlichen Verfassung? Dann muss der Gyn das tun. Ganz viel Erfolg!!