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Bv und Elterngeld

Bv und Elterngeld

kugelbauch12

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Hey Ihr Lieben, zählt das Einkommen im Zeitraum des generellen Beschäftigungsverbots mit in die 12-monatige Frait zur Elterngeldberechnung oder nicht und erfolgt die Berechnung somit nur auf Basis der letzten 12 Monate vor dem Beschäftigungsverbot? Danke im Vorraus!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kugelbauch12

Das BV spielt bei der Elterngeld Berechnung keine Rolle. Du erhälst ja Lohn als wenn du arbeitest


Port

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Heißt, dass das Elterngeld nach Gehalt berechnet wird und das ist im BV ja dasselbe wie sonst. Du hast keine Nachteile.


kugelbauch12

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Antwort auf Beitrag von kugelbauch12

Hey, vielen Dank für die Antworten - vielleicht habe ich meine Frage nicht verständlich gestellt. Ich bin im BV (kriege mein Gehalt) und möchte mein Elterngeld berechnen (65% vom Verdienst der letzten 12 Monate). Zu den 12 Monaten zählt ja nicht der Mutterschutz (6 Wo. vor dem errechneten ET) - wie ist es mit der Zeit im BV? Es ist wichtig zu wissen, wenn der Gahalt sich eben geändert hat..


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kugelbauch12

Die zählt das normal zum Elterngeld... Als wenn du gearbeitet hättest


kugelbauch12

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Wunderbar, vielen Dank Saarlandmami2:-)