kugelbauch12
Hey Ihr Lieben, zählt das Einkommen im Zeitraum des generellen Beschäftigungsverbots mit in die 12-monatige Frait zur Elterngeldberechnung oder nicht und erfolgt die Berechnung somit nur auf Basis der letzten 12 Monate vor dem Beschäftigungsverbot? Danke im Vorraus!
Das BV spielt bei der Elterngeld Berechnung keine Rolle. Du erhälst ja Lohn als wenn du arbeitest
Heißt, dass das Elterngeld nach Gehalt berechnet wird und das ist im BV ja dasselbe wie sonst. Du hast keine Nachteile.
Hey, vielen Dank für die Antworten - vielleicht habe ich meine Frage nicht verständlich gestellt. Ich bin im BV (kriege mein Gehalt) und möchte mein Elterngeld berechnen (65% vom Verdienst der letzten 12 Monate). Zu den 12 Monaten zählt ja nicht der Mutterschutz (6 Wo. vor dem errechneten ET) - wie ist es mit der Zeit im BV? Es ist wichtig zu wissen, wenn der Gahalt sich eben geändert hat..
Die zählt das normal zum Elterngeld... Als wenn du gearbeitet hättest
Wunderbar, vielen Dank Saarlandmami2:-)
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