Elternforum Rund ums Baby

Brauche mal schnell Hilfe!! Eidesstaatliche Versicherung

Brauche mal schnell Hilfe!! Eidesstaatliche Versicherung

paule2012

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Hier ist am meisten los: Mein Ex Mann lässt gerne alles schludern. Jetzt hat er heute einen Termin beim Gerichtsvollzieher. Himmel. Und er ist nicht da. In dem Brief steht: Falls Sie zu diesem Termin nicht erscheinen, die eidesstaatliche Versicherung abzugeben, wird auf Antragd Gläubigers HAFTBEFEHL gegen Sie erlassen! Ich erreiche den Gerichtsvollzieher nicht!! Heißt das jetzt das der Gläuber den Antrag schon gestellt hat oder erst stellen wird? Steht da heute Abend die Polizei bei Ihm vor der Tür?? Man dieser Mann macht mich noch irre!!


desire

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Antwort auf Beitrag von paule2012

darf ich mal fragen wieso du dich um die Scherereien deines EX kümmerst?? Er ist doch kein Baby und wusste vermutlich dass es so kommt....soll er doch selbst telefonieren....


desire

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Antwort auf Beitrag von paule2012

und naja wenn er zum heutigen Termin nicht erschienen ist dann wird das weitergegeben und die Polizei wird demnächst mal auf der matte stehen denke ich.


Rubbelchen

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Antwort auf Beitrag von paule2012

Dein Ex ist doch für sich verantwortlich. Warum kümmerst du dich denn darum?


+sumsebiene+

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Antwort auf Beitrag von paule2012

denke mal, wenn erheute nicht erscheint, steht spätestens heute Band die Polizei bei ihm vr dre Tür.. darf ich fragen, warum du dir überhaupt einen Kopf machst, um die Dinge, die mit deinem Ex zu tun haben?


Bellbell

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Antwort auf Beitrag von +sumsebiene+

Das schöne ist auch...sollte er angehalten werden von der Polizei oder so...wird er festgenommen....er sollte sich ganz schnell bei seinem Gerichtsvollzieher melden....ist er noch bei dir gemeldet??


paule2012

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Antwort auf Beitrag von paule2012

Weil ich zu nett bin. Daher... Danke


ösitina

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Antwort auf Beitrag von paule2012

ist er noch bei Dir gemeldet? Ich hoffe Du hast für all Deine Sachen NAchweise das die Dir gehören, sonst könnten die mal eben schnell gepfändet werden...


Sabine41

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Antwort auf Beitrag von paule2012

1. Der Gerichtsvollzieher gibt dem Gläubiger Bescheid, das der Schuldner nicht zum Termin erschienen ist, dann wird Haftbefehl beantragt. 2. Der Gerichtsvollzieher teilt dem Schuldner mit, das ein Haftbefehl vorliegt und dieser vollsterckt wird, solter er zum nächsten Termin nicht erscheinen. Dann erst steht die Polizei auf der Matte. Das kann aber nochmal bis zu 4 wochen dauern. MfG Sabine