Mitglied inaktiv
Mein Mann hat vor ein paar Tagen in letzter Minute bei einem (vermeintlichen) Handy "zugeschlagen". Er war Höchstbietender und hat somit den Zuschlag erhalten. Im Nachhinein hat er herausgefunden dass das angebliche Handy gar keine Handyfunktion hat sondern ein "Internet Tablet" ist. Man kann also alles machen ausser telefonieren . Da es aber in der Kategorie "Handy & Smartphones" eingestellt war, ist er davon ausgegangen dass man mit diesem Ding auch telefonieren kann. Er hat jetzt den Verkäufer um Rücktritt bzw. Streichung des Gebotes gebeten. Da kam aber jetzt nur die Antwort: "Pech gehabt ...". Was würdet ihr denn jetzt tun? Wenn ihr in der Kategorie "Handy" schaut, geht ihr doch auch davon aus dass man dann damit telefonieren kann oder? Oh Mann! Und so eine Sch.... kurz vor Weihnachten
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Danke und lg, zwei_kleine_hexen
Ich würde mal bei Ebay nachfragen ob das so legal ist. Stand in der Beschreibung drin, dass man nicht telefonieren kann oder war es irgendwie ersichtlich?? Ansonsten leider saurer Apfel, brrr... Viel Glück
Wenn es drin stand habt ihr leider keine Chance, denn man muss schon alles lesen da oft nur Kartons, Dummys und ähnliches geboten werden. Stand nichts davon drin dann bei Ebay melden!
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