Glücksbärchi89
Halloo ihr Lieben, folgendes Problem wurde festgestellt: Im Kinderzimmer ist Schimmel aufgetreten (Fleck ca 25cm Durchmesser und hinter der Fußleiste auf einer Längen von ca 60cm, inkl. Rückwand Kleiderschrank der mit 5cm Abstand zur Wand stand seit 4 Monaten). Der Schimmel befindet sich an der Wand zum Badezimmer und die Wand ist spürbar feucht. Meine Silikonfuge an der Wanne war immer wieder aufgerissen (Wanne war wohl nicht richtig befestigt) und ich habe die Fuge mehrmals erneuern müssen (war schon bei Einzug so und der Vermieter hat mich darüber in Kenntnis gesetzt das ich die Fuge erneuern muss) vor ca 8 Wochen war dann ein Mitarbeiter einer Sanitärfirma hier, hat die Fugen ausgekratzt mit Bauschaum hinterspritzt und neu verfugt. Über den Schimmel wurde der Vermieter bereits informiert. Das Haus ist auch bekannt für Schimmel (in der Wohnung unter mir waren Bad, Schlafzimmer und Küche befallen) Ich musste vorm Einzug noch Stockflecken in den Kinderzimmern an den Außenwänden entfernen. Meine Frage ist nun ob hier ein Sonderkündigungsrecht greift. Habe bereits beim Mieterschutzbund angerufen aber da ich kein Mitglied bin geben die keine Auskunft... Kann ich also ohne die 3 Monatige Frist einzuhalten kündigen?? Sprich wenn ich jetzt ne Wohnung zum 1.12 oder 1.1 finden würde?? LG Sabrina
muss da nicht zuerst ein Gutachter dran ob Gefahr im Verzug ist oder dergleichen?
Keine Ahnung, deswegen frag ich ja :D Lg
Schau mal hier; http://www.123recht.net/wann-ist-Schimmel-ein-Sonderkuendigungsgrund-__f31602.html
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