Ritterchen
In der Hausordnung steht, Ruhezeiten von 13-15 Uhr und 20-7 Uhr sind einzuhalten und beim Betreiben von Tonanlagen und Geräten des Mieters dürfen Dritte nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Darf ich dann nach 20 Uhr noch den Geschirrspüler anmachen oder ist das Ruhestörung?
Ich denke, das kommt darauf an, wie laut euer Geschirrspüler ist. LG Melli
Ist erst 3 Jahre alt und macht halt normale Geräusche. Wasser rein- drinne rumspritzen usw. Rumpelt ja nicht so wie eine Waschmaschine z.B. beim Schleudern.
wenn, dann stört es ja die Mieter unter euch, denke ich. Frag sie doch einfach mal, ob sie die Maschine hören. Wenn nicht, dann verursachst du ja keine Lärmbelästigung und kannst sie ruhig anstellen. LG Melli
Das ist ja das Problem. Die Mieter unter uns scheinen von allem gestört zu sein, egal was wir machen. Und vernünftig reden kann man da auch nicht. Gestern haben wir, in den erlaubten Zeiten, ein Regal aufgebaut und angeschraubt (also 2 oder 3 Löcher gebohrt) und einen Schrank aufgebaut und angeschraubt (2 Löcher gebohrt) und hatten heute vormittag den Teil der Hausordnung mit den Ruhezeiten markiert an der Wand neben unserer Wohnungstür kleben. Langsam traue ich mir hier gar nix mehr zu machen. Und der Vermieter sagt wir sollen das unter uns klären. PS: Wir sind beide berufstätig und können solche Arbeiten nur am Wochenende machen.
Ein Samstag gehört zur 'Woche' dazu. Du darfst auch da bohren in den Zeiten. Einen Geschirrspüler kannst du auch Sonntags abends um 21 Uhr nochmal an werfen. Anders sieht es da eventuell mit der Waschmaschine aus. Du DARFST auch Nachts Baden, Duschen. Das ist alles kein Thema. In älteren Häusern mit Mietwohnungen müssen Mieter einen Gewissen Grad der Geräusche anderer hin nehmen. Ich würde die Hausordnung, die er angepinnt hatte, einfach bei ihm an die Tür hängen OHNE Kommentar.
Danke ich hab dir trotzdem ne PN geschickt.
Ich weiß langsam nicht mehr was ich machen soll.
Ich hab mich erst mal für ignorieren entschieden.
das gehört heutzutage zu 'alltags' geräuschen und ist erlaubt. auch das du nachts um 2 oder 3 baden darfst!
Warst du das die selbst Vermieter ist oder deren Freund/Mann? Darf ich dir mal eine PN schreiben?
ohweh, 'vermieter' ist gut. aber ja, ich bin vermieter. zwar einer einliegerwohnung, aber dennoch. ich musste mich aber über vieles schlau machen, mietverträge studieren, rechte lernen... ect pp. damit das auch klappt. also her mit deiner frage als pn. hoffentlich kann ich dir helfen.
Nein...du darfst! Wieso sollte das Ruhestörung sein?! Ist es denn bei euch sooo hellhörig, das die Wände wackeln wenn der spült? LG, Jana
Ich finde es nicht hellhörig. Wohnen allerdings auch ganz oben im 3-Familienhaus, Altbau. Also wir hören von unten fast gar nix.
http://www.umzug-easy.de/news/index.php?artikel=56 Waschen & Spülen & Saugen Waschmaschine und Geschirrspüler sind den Nachbarn zuzumuten, so befand ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln, an den sich genervte Nachbarn gewendet hatten. Sie entschieden, dass eine Mieterin, die den Sonntag zum Waschtag erklärt hatte, dazu durchaus das Recht hätte. In der Begründung hieß es, dass die daraus entstehenden Geräusche zumutbar seien, da sie sich normalerweise im üblichen Rahmen halten, was bei modernen Waschmaschinen in der Regel immer der Fall ist. (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Köln 16 Wx165/00). Ein Staubsauger hingegen hat sich an die Ruhezeiten zu halten, da dieser bei Weitem lauter ist. Bohren Außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten müssen Nachbarn den Lärm durch die Bohrmaschine hinnehmen. Duschen und Baden Selbst wenn die Hausordnung nachts einen Wasserstopp verlangt, dürfen Mieter nach Mitternacht duschen. Gerichtsurteile haben schon mehrere Male gegen die Hausordnung und für das Recht des Mieters auf Baden und Duschen nach 22 Uhr entschieden. So erklärten sie die fristlose Kündigung einer Vermieterin, deren Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24.00 Uhr gebadet und Mitbewohner gestört hatte, für unwirksam. Obwohl die Vermieterin nachwies, dass die Mieterin gegen die Hausordnung verstoßen habe, indem sie trotz anders lautender Anordnungen in der Hausordnung zwischen 22.00 Uhr und 4.00 Uhr gebadet habe, bekam die badefreudige Mieterin Recht.
* 22 Uhr bis 7 Uhr * 13 Uhr bis 15 Uhr * 19 Uhr bis 8 Uhr sowie 13 Uhr bis 15 Uhr an Samstagen * ganztägig an Sonn- und Feiertagen
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