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Bis wann muss eine Rechnung bezahlt werden wenn nichts drauf steht?

Bis wann muss eine Rechnung bezahlt werden wenn nichts drauf steht?

heutanonym

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Weiß das jemand?


die_ente_macht_nagnag

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Sofort


Frida19

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Ja, ich persönlich würde auch sofort bezahlen, aber das war ja nicht die Frage, vermute ich.......


heutanonym

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Antwort auf Beitrag von Frida19

Ich bräuchte einen Zeitpuffer um rechtliche Beratung zu dieser Rechnung in Anspruch zu nehmen Wenn 30 Tage vor der ersten Mahnung vergehen müssen wäre das schon hilfreich


Frida19

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

Nach BGB §286 (3) hat man 30 Tage Zeit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html#:~:text=B%C3%BCrgerliches%20Gesetzbuch%20%28BGB%29%20%C2%A7%20286%20Verzug%20des%20Schuldners,sowie%20die%20Zustellung%20eines%20Mahnbescheids%20im%20Mahnverfahren%20gleich.


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

Um nicht in Verzug zu geraten, musst du die Rechnung innerhalb von 30 Tagen zahlen. Fällig ist die Zahlung sofort, Verzug tritt aber erst nach 30 Tagen ein (286 ABS. 3 BGB).


Kampfgnom27

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

Abgesehen davon dass ich auch sofort bezahlen würde. Sind bei den meisten Firmen nicht 14 Tage üblich ?


Meike789

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Antwort auf Beitrag von Kampfgnom27

Eben, 30 Tage nur, wenn keine andere Frist angegeben ist. Viele haben 14.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

Wenn die Rechnung an eine Privatperson ausgestellt ist, ist sie ungültig. Im B2C-Bereich müssen Rechnungen immer ein Fälligkeitsdatum haben.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Ui, das ist mir neu und ist interessant. Woraus ergibt sich das (gesetzliche Regelung, Rechtsprechung oder was auch immer) und welche Rechtsfolgen/Konsequenzen hat das? Ich hätte jetzt angenommen, es gilt das BGB. Dass der Rechnungsempfänger nicht in Verzug gesetzt werden kann? Die Zahlungspflicht an sich kann ja eigentlich nicht betroffen sein, da diese ja nicht durch die Rechnung begründet wird, sondern durch das Schuldverhältnis wie z.B. Kaufvertrag oder Werkvertrag.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Paragraph 286 BGB. Es kann allerdings sein, dass ein Verweis auf die AGB als Information des Verbrauchers ausreicht, bin keine Rechtsanwältin.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Hmmmm... ok ... § 286 BGB sagt aber vom reinen Wortlaut her nur, dass der Schuldner, wenn er Privatperson ist, nicht "automatisch" nach 30 Tagen in Verzug kommt, wenn der Hinweis in der Rechnung fehlt, sprich die Rechtsfolgen eines Verzugs nicht geltend machen können. Die Zahlungspflicht an sich entfällt rein vom Wortlaut her aber nicht. Aber wer weiß, wie die Rechtsprechung das alles auslegt ...


kaempferin

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

Weiß ich zwar nicht - oder zumindest nicht genau - aber normalerweise in einer Zeitfrist von 14 Tagen. Und ja, ich zahle auch immer sofort. Und sofort bedeutet, auch mal nach 1 oder 3 Tagen. Ist ja auch noch total im Rahmen. Aber ewig warte ich damit - so dass es bereits zu einer Mahnung kommt - NATÜRLICH NICHT!


bellis123

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

Sollte in den AGBs stehen.