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Bilder vom Kind im Netz - Getrennte Eltern

Bilder vom Kind im Netz - Getrennte Eltern

Schokonuss87

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Hallo weiß jmd von euch wie das ist. Eltern getrennt,aber gemeinsames Sorgerecht. Mutter postet regelm.Fotos vom Kind auf Instagram, FB; etc. Darf sie das ohne den Vater zu fragen? Der möchte das nämlich gar nicht. Er sagt sein Kind gehört nicht ins Netz. Kind ist 3 Kann er es der Mutter verbieten?


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Schokonuss87

Meiner Ansicht nach kann der Vater das verbieten. LG


mf4

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Antwort auf Beitrag von Schokonuss87

Kann er... und sollte er. Ist es denn öffentlich oder für Freunde?


Schokonuss87

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Antwort auf Beitrag von mf4

jeder kann sie angucken. es sind bilder wo sie schläft oder nur im body etc rum läuft. kann verstehn das der vater das nicht will...


mf4

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Antwort auf Beitrag von Schokonuss87

ich würde das gar nicht wollen... auch nicht im Tauchanzug ich verbiete Freunden auch meine Kinder zu zeigen wenn sie das mit ihren tun ist das ihre Sache


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Schokonuss87

Es ist nicht verboten Kinderfotos bei FB usw. zu zeigen. Wie will man etwas verbieten lassen wo es kein Gesetz drüber gibt?


mf4

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

https://ggr-law.com/social-media-recht/faq/kinderbilder-internet-facebook-einwil ligung-wer-darf-kinderfotos-veroeffentlichen-verbreiten.html


mf4

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Antwort auf Beitrag von Schokonuss87

https://ggr-law.com/social-media-recht/faq/kinderbilder-internet-facebook-einwil ligung-wer-darf-kinderfotos-veroeffentlichen-verbreiten.html Liegt das Sorgerecht ausschließlich bei einem Elternteil, darf der andere Elternteil Bilder seines Kindes nicht ohne die Einwilligung des sorgeberechtigten Elternteils veröffentlichen. Das Recht über die nach § 22 KUG erforderliche Einwilligung zu entscheiden, liegt gemäß §§ 1626, 1626 a Abs. 2, 1627, 1629 BGB ausschließlich bei dem allein sorgeberechtigten Elternteil.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

naja ,hier haben ja aber beide das sorgerecht. aber ich würde da trotzdem mal beim anwalt nachfragen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

ja sicher... dann müssen sie beide zustimmen und das ist nicht passiert


ösitina

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich kann deinen Link leider nicht öffnen, aber im oben genannten Fall sind doch beide Eltern sorgeberechtigt, wie kann er es dann verbieten! Abgesehen davon dass ich es auch nicht für richtig halte...


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

so sehe ich das eigentlich auch


mf4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Sind sich beide sorgeberechtigten Elternteile über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Bilder ihrer Kinder nicht einig, muss gegebenenfalls das Familiengericht über die Veröffentlichung entscheiden. Wenn darüber Gerichte entscheiden ist es wohl doch nicht einfach so, dass jeder tun kann, was er will.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von mf4

Aber eben auch nicht so einfach es zu verbieten, da ja eben beide sorgeberechtigt sind... Wenn a sagt er will und b er will nicht muß c mal wieder ran


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von mf4

Im Zweifel hat der Schutz des Kindes - vor Gericht - Vorrang...aber ich finde es auch erschreckend, wie lax das manche Eltern halten


Schokonuss87

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Antwort auf Beitrag von mf4

DANKE


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Schokonuss87

Beide dürfen entscheiden. Wenn sich aber keine Einigung erzielen läßt, dann wird der Vater wohl einen Rechtsbeistand konsultieren müssen. Am Ende der rechtlichen Kette müsste er das vor Gericht durchsetzen und hätte sicher gute Chancen... aber um welchen Preis?! Vielleicht tut es aber der Schrieb vom Rechtsanwalt auch schon...oder man bemüht einen neutralen Dritten zur Schlichtung, den beide akzeptieren können. LG


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Wäre zu hoffen, aber leider sind ja manche da total uneinsichtig...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ich finde, auch wenn beide das Sorgerecht haben, so überwiegt hier die Meinung des Vaters. Das Persönlichkeitsrecht des Kindes muss durch den Vater wahrgenommen werden, die Mutter scheint dazu nicht in der Lage zu sein. Notfalls mit Rechtsbeistand bzw. richterlichem Beschluss. Ich finde, die Mutter handelt verantwortungslos. Es ist doch ähnlich, wenn in einer Ehe/Partnerschaft der eine ein Kind will, der andere keins. Wessen Meinung sollte dann überwiegen? Doch die desjenigen, der kein Kind will.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Schokonuss87

....Privatsphäre......und ich denke auch, das in dem Fall Gerichte entscheiden und entscheiden sollten, wenn sich die Eltern nicht einig sind


Zero

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Antwort auf Beitrag von Schokonuss87

Ich gehe von mir aus - ich möchte nicht, das Bilder von meinen Kindern im Internet sind, mein ex sieht das genauso. Wenn sie sich später selbst dazu entschließen, ist es ihre Entscheidung. Auch ein kleines Kind hat das Recht am eigenen Bild, vertreten durch die Erziehungsberechtigten.