Schokonuss87
Hallo weiß jmd von euch wie das ist. Eltern getrennt,aber gemeinsames Sorgerecht. Mutter postet regelm.Fotos vom Kind auf Instagram, FB; etc. Darf sie das ohne den Vater zu fragen? Der möchte das nämlich gar nicht. Er sagt sein Kind gehört nicht ins Netz. Kind ist 3 Kann er es der Mutter verbieten?
Meiner Ansicht nach kann der Vater das verbieten. LG
Kann er... und sollte er. Ist es denn öffentlich oder für Freunde?
jeder kann sie angucken. es sind bilder wo sie schläft oder nur im body etc rum läuft. kann verstehn das der vater das nicht will...
ich würde das gar nicht wollen... auch nicht im Tauchanzug ich verbiete Freunden auch meine Kinder zu zeigen wenn sie das mit ihren tun ist das ihre Sache
Es ist nicht verboten Kinderfotos bei FB usw. zu zeigen. Wie will man etwas verbieten lassen wo es kein Gesetz drüber gibt?
https://ggr-law.com/social-media-recht/faq/kinderbilder-internet-facebook-einwil ligung-wer-darf-kinderfotos-veroeffentlichen-verbreiten.html
https://ggr-law.com/social-media-recht/faq/kinderbilder-internet-facebook-einwil ligung-wer-darf-kinderfotos-veroeffentlichen-verbreiten.html Liegt das Sorgerecht ausschließlich bei einem Elternteil, darf der andere Elternteil Bilder seines Kindes nicht ohne die Einwilligung des sorgeberechtigten Elternteils veröffentlichen. Das Recht über die nach § 22 KUG erforderliche Einwilligung zu entscheiden, liegt gemäß §§ 1626, 1626 a Abs. 2, 1627, 1629 BGB ausschließlich bei dem allein sorgeberechtigten Elternteil.
naja ,hier haben ja aber beide das sorgerecht. aber ich würde da trotzdem mal beim anwalt nachfragen.
ja sicher... dann müssen sie beide zustimmen und das ist nicht passiert
Ich kann deinen Link leider nicht öffnen, aber im oben genannten Fall sind doch beide Eltern sorgeberechtigt, wie kann er es dann verbieten! Abgesehen davon dass ich es auch nicht für richtig halte...
so sehe ich das eigentlich auch
Sind sich beide sorgeberechtigten Elternteile über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Bilder ihrer Kinder nicht einig, muss gegebenenfalls das Familiengericht über die Veröffentlichung entscheiden. Wenn darüber Gerichte entscheiden ist es wohl doch nicht einfach so, dass jeder tun kann, was er will.
Aber eben auch nicht so einfach es zu verbieten, da ja eben beide sorgeberechtigt sind... Wenn a sagt er will und b er will nicht muß c mal wieder ran
Im Zweifel hat der Schutz des Kindes - vor Gericht - Vorrang...aber ich finde es auch erschreckend, wie lax das manche Eltern halten ![]()
DANKE
Beide dürfen entscheiden. Wenn sich aber keine Einigung erzielen läßt, dann wird der Vater wohl einen Rechtsbeistand konsultieren müssen. Am Ende der rechtlichen Kette müsste er das vor Gericht durchsetzen und hätte sicher gute Chancen... aber um welchen Preis?! Vielleicht tut es aber der Schrieb vom Rechtsanwalt auch schon...oder man bemüht einen neutralen Dritten zur Schlichtung, den beide akzeptieren können. LG
Wäre zu hoffen, aber leider sind ja manche da total uneinsichtig...
Ich finde, auch wenn beide das Sorgerecht haben, so überwiegt hier die Meinung des Vaters. Das Persönlichkeitsrecht des Kindes muss durch den Vater wahrgenommen werden, die Mutter scheint dazu nicht in der Lage zu sein. Notfalls mit Rechtsbeistand bzw. richterlichem Beschluss. Ich finde, die Mutter handelt verantwortungslos. Es ist doch ähnlich, wenn in einer Ehe/Partnerschaft der eine ein Kind will, der andere keins. Wessen Meinung sollte dann überwiegen? Doch die desjenigen, der kein Kind will.
....Privatsphäre......und ich denke auch, das in dem Fall Gerichte entscheiden und entscheiden sollten, wenn sich die Eltern nicht einig sind
Ich gehe von mir aus - ich möchte nicht, das Bilder von meinen Kindern im Internet sind, mein ex sieht das genauso. Wenn sie sich später selbst dazu entschließen, ist es ihre Entscheidung. Auch ein kleines Kind hat das Recht am eigenen Bild, vertreten durch die Erziehungsberechtigten.
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