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Bezüglich Mutterschutz

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Bezüglich Mutterschutz

Lisa.kolesova

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Hallo ihr Lieben, Ich hab eine Frage. Im Mutterschutz bekommt man ja ein Teil Gehalt 2x von der Krankenkasse und jetzt sollte ich das letzte vor der elternzeit nochmal bekommen. Allerdings habe ich grad gesehen, das mein Arbeitgeber mir nur ein Teil ausgezahlt hat, wie davor wo die Lrankenkasse mir Koch gezahlt hat. Es sollte doch aber das volle Gehalt sein, oder nicht? Hoffe ihr versteht was ich meine Danke liebe Grüße


Cuci

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Antwort auf Beitrag von Lisa.kolesova

Du bekommst von der Krankenkasse 2x. In der Regel 1x für die 6 in Wochen vor der Geburt und 1x für die 8 Wochen nach der Geburt. 13 Euro pro Tag. Dein Arbeitgeber stockt den Rest dann auf bis zum Vollgehalt. Du kriegst also insgesamt dein volles Gehalt, das wird aber aufgeteilt zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Cuci

Du weißt nicht, ob sie vollzeit gearbeitet hat vor Beginn des Mutterschutzes oder ob sie eine laufende ez beendet hat oder ob sie tz davor gearbeitet hat oder ob sie schwankendes Einkommen hat etcpp ..Deine Pauschale Aussage stimmt daher nicht. 13 Euro pro Tag kommen, richtig, von der kk, Rest eben so vom AG wie die Umstände sind, s.o.


Cuci

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Wieso selbst wenn sie nur zb 20 Stunden gearbeitet hat, hat sie eben Anspruch auf das Gehalt für 20 Stunden, der Arbeitgeber hat bis zu diesem Gehalt aufzustocken. Fertig! Dass sie keinen Anspruch auf 40 Stunden hat, wenn sie nur 20 gearbeitet hat, ist jawohl logisch! Das Gehalt, was sie im Moment bekommt, würde sie arbeiten, werte ich als volles Gehalt. Also hat sie auch Anspruch darauf. Nicht auf 65 Prozent davon zb sondern eben 100 Prozent des üblichen Lohnes. Davon zahlen 13 Euro die Krankenkasse täglich. Meine Güte! Sind die Fragen zum Beschäftigungsverbot ausgegangen?


Lisa.kolesova

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Antwort auf Beitrag von Cuci

Das verstehe ich ja, aber ich bekomme vor meiner elternzeit noch einmal von meinem Arbeitgeber. Der hat mir aber nur diesen Teil zukommen lassen. Sprich ich hab mein volles Gehalt nicht bekommen und ja ich hab davor Vollzeit gearbeitet


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Lisa.kolesova

Du bekommst vom AG nicht das vollgehalt sondern von der kk 13 pro Tag und vom AG den Rest auf vz dann. Das musst du ausrechnen, da die kk 6 Wochen bezahlt und nicht monatsweise