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Beurkundung des Unterhalts = Titel?

Beurkundung des Unterhalts = Titel?

Mitglied inaktiv

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"Err wurde daher zur Beurkundung des Unterhalts in Höhe **** Euro aufgefordert" Heißt das,ich kann hinterher Unterhalt einklagen,falls er mal wieder nicht zahlen sollte?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

ja. du kannst dann sofort pfänden lassen.