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Betriebskostenabrechnung - vielleicht Vermieterfrage?

Betriebskostenabrechnung - vielleicht Vermieterfrage?

xIntirax

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Von wann bis wann gilt denn die Abrechnung? Wir haben für 2010 immer noch keine bekommen. Verfällt es dann automatisch am 01.01.2012 oder haben sie tatsächlich bis 01.02.2012 Zeit (das wäre das Datum, also 01.02.2010, wo wir eingezogen sind)? Wie sieht das aus mit der anderen alten Wohnung, wo wir im Januar 2010 noch wohnten? Der Vermieter hatte einen Fehler bei der Ablesung gemacht, aber das fiel uns erst viel später auf. Noch darauf bestehen, denn es würde ein Guthaben sein, oder lieber ruhen lassen?


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Hm, ich glaube, der Vermieter darf bis zum 31.12. des Folgejahres die Nebenkostenabrechnung noch nachreichen (also 1 Jahr). Danach hat er keinen Anspruch mehr. Somit hätte Euer Vermieter kein Recht mehr auf Nachzahlung, wenn Ihr die Abrechnung am 01.01.2012 erhalten würdet. Ich hoffe, ich liege hiermit richtig.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

So meine/ kenne ich das auch, aber nun meint mein Mann, der Vermieter hätte 1 Jahr ab Einzugsdatum Zeit, ich meine aber das so eine Abrechnung aber immer zb. vom 01.01.2010 - 31.12.2010 gilt.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Und somit hätte der Vermieter nur bis 31.12.2011 Zeit uns die zuzusenden und nicht länger, so wie mein Mann meint.


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Es kommt darauf an. Wir sind damals im Mai zur Miete eingezogen - dann galt unsere Nebenkostenrechnung logischerweise von Mai bis Ende Dezember, da ja Gas-Wasser-Stromwerke etc. immer zum Jahresende die Abrechnungen machen. Also wie gesagt: ich glaube auch, dass Euer Vermieter noch bis zum 31.12.2011 die Abrechnung bis 31.12.2010 nachreichen darf. Danach müsstet Ihr nicht mehr zahlen. So meine Info. Aber das ist schon lange her, wir leben im eigenen Haus.


elik

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Grundsätzlich 1 jahr zeit hat er. Da gab es aber eine ausnahme: wenn das, dass er keine abrechnung schickt, nicht sein verschulden und somit nicht in seiner macht ist, hat er zeit. Z.b. wenn stadt Lpz. etwas neu entscheidet und bescheide darüber beeinflüssen die abrechnung.