Halluzinelle von Tichy
War schon auf der offiziellen Seite zum Betreuungsgeld/Elterngeld, hat mich nicht so viel weiter gebracht. Man kann wohl erst ab dem 15. LM Betreuungsgeld beantragen, also wenn die Elterngeldmonate aufgebraucht sind. Mein Mann hätte da rein rechtlich gesehen schon Anspruch auf Elternzeit, aber rein praktisch dann eher keinen Arbeitsplatz mehr kurz danach. Also, sind meine Elterngeldmonate jetzt nach 12 Monaten aufgebraucht und für ihn können wir es nicht in Anspruch nehmen. Kann ich auf dieser Grundlage Betreuungsgeld ab dem 13. Monat beantragen? Ich fürchte eher nö. Hat das vielleicht schon jemand selbst hinter sich dieses Problem.
Ich fürchte nicht. Lt. Gesetz kann er ja Elternzeit nehmen. Finde so was echt gemein, wenn jemand die Elternzeit nicht nehmen kann weil er dadurch seinen Job verliert. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Baby im 7. Monat versucht, sich hochzuheben
- Echolalie mit 3,5 Jahren
- Entwicklungsstörung
- Baby, fast 8 Wochen alt kommt nur mit Schreien in den Schlaf
- Hypospadie fistelschließung schmerzen
- Babydecke
- Erfahrungen sehr anhängliches Kleinkind, trotzdem Kind 2?
- Situation Kindergarten
- Mit Baby Frühlingssonne geniessen
- Tinder extrem traurig